Abmahnung Marko Schiek

Der Einzelanwalt Marko Schiek aus Meiningen verschickt seit einiger Zeit ebenfalls Abmahnungen wegen Filesharing in Peer-to-Peer-Netzwerken.
Der Auftraggeber von Marko Schiek ist die Purzel Video GmbH. Diese vertreibt überwiegend Pornos und Erotikfilme, weshalb Abmahnungen dieser Kanzlei vor allem aus dem Pornobereich stammen.
Zur Zeit besonders häufig abgemahnt werden von Rechtsanwalt Marko Schiek im Auftrag der Purzel Video GmbH die Filme
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Die von Rechtsanwalt Marko Schiek verschickten Abmahnungen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung sind üblicherweise ähnlich aufgebaut und sehen wie folgt aus:
Auf den ersten beiden Seiten der Abmahnung wird die anwaltliche Vertretung der Purzel Video GmbH angezeigt und mitgeteilt, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten ein Urheberrechtsverstoß begangen worden sei. Dies sei über eine Ermittlungsfirma entdeckt worden. Über ein Auskunftsverfahren beim zuständigen Landgericht sei sodann über die IP-Adresse der Empfänger der Abmahnung als Anschlussinhaber ermittelt worden. Auf den Seiten 3 und 4 der Abmahnung werden die Ansprüche der Purzel Video GmbH (Unterlassung, Schadensersatz sowie Ersatz von Anwaltskosten) dargstellt und der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag gefordert. Dieser ist hier im Vergleich zu anderen Abmahnkanzleien relativ hoch. Beim Download eines einzigen Filmes werden meistens € 1.228,60 gefordert, sofern es sich um den Download von zwei Filmen handelt, wird dieser Betrag auf € 2.457,20 verdoppelt.
Viele Abgemahnte reagieren besonders sensibel, wenn es sich bei dem abgemahnten Werk um ein pornographisches Material handelt. Doch auch hier gilt, dass die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu einseitig formuliert und der geforderte Pauschalbetrag viel zu hoch ist.
Der von der Kanzlei Marko Schiek geforderte pauschale Abgeltungsbetrag dürfte in den meisten Fällen deutlich zu hoch sein und sollte, sofern Sie richtig auf die Abmahnung reagieren, nicht gerichtlich durchzusetzen sein.
In gewissen Fällen sind die der Abmahnkanzlei zu erstattenden Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 begrenzt. Schadensersatz ist nur unter gewissen Voraussetzungen zu zahlen. Dies bietet dem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt die Möglichkeit, auch bei einer dem Grunde nach berechtigten Abmahnung den von der Kanzlei Marko Schiek geforderten Betrag deutlich zu reduzieren.
Mit meiner Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertrete ich Sie bundesweit gegen Abmahnungen von Marko Schiek.
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