Abmahnung durch die Kanzlei Baek Law

Die Kanzlei Baek Law des Rechtsanwalts Peter Kimm aus Hamburg vertritt kleinere Labels und Interpreten wie die Hitmix Music Agentur, gesetzlich vertreten durch den Inhaber Erich Öxler, DJ Gadjo (Murat Aslan), Marco Kloss, Axel Fischer und Tom Toupet.
Abgemahnte Titel sind beispielsweise "Amsterdam" von Axel Fischer auf dem Album "German TOP 100 Single Charts 30.11.2009", "So ein schöner Tag" (Fliegerlied) von Tom Toupet oder "So many times" von DJ Gadjo.
Nach einer Aufstellung der bislang angeblich angefallenen Kosten (Anwaltskosten und Schadensersatz) wird zumeist ein sog. Vergleichsangebot mit einer Pauschalzahlung von € 500,00 gemacht.
Gerade bei Abmahnungen von Titeln aus einem Sampler wie den "German TOP 100 Single Charts 30.11.2009" ist Vorsicht angezeigt, da hier Folgeabmahnungen drohen. Die Gefahr einer Folgeabmahnung ist nach unseren Erfahrungen insbesondere dann erheblich, wenn die geforderte, also keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und der volle geforderte Betrag gezahlt wird. Denn hier ist aus Sicht der Abmahnkanzleien wie Baek Law der volle Erfolg eingetreten und die Suche nach weiteren vermeintlichen Urheberrechtsverstößen wegen Filesharing erscheint lukrativ.
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Deshalb: Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Modifizierungen und die Zahlung des vollen geforderten "Vergleichsbetrages" sind nur selten angezeigt.
Meine Kanzlei mit Sitz in Heidelberg hat mit der Kanzlei Baek Law zahlreiche Erfahrungen und vertritt Sie bundesweit bei Abmahnungen wegen Filesharing.

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