Abmahnung durch die Kanzlei Coprotect

Die Stuttgarter Kanzlei Coprotect mit den Rechtsanwälten Dr. Michael Heidelbach und Dr. Walter Simon mahnt nunmehr auch die Nutzer von Tauschbörsen ab.
Zu den Auftraggebern der Kanzlei Coprotect zählt die Kalypso Media GmbH.
In der Abmahnung durch die Kanzlei Coprotect wird üblicherweise darauf hingewiesen, dass man als Empfänger des Abmahnschreibens eine Urheberrechtverletzung begangen habe. Über ein Auskunftsverfahren gegen den jeweiligen Provider sei über die IP-Adresse der Anschlussinhaber ermittelt worden.
Dieser Anschlussinhaber erhält dann die Abmahnung der Kanzlei Coprotect. In dem Abmahnschreiben sind die angeblich entstandenen diversen Ansprüche (Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten) aufgelistet, zur Abgeltung dieser Ansprüche wird ein Vergleichsangebot unterbreitet. Durch pauschale Zahlung von € 450,00 sollen alle Zahlungsansprüche abgegolten sein.
Die Abmahnungen der Kanzlei Coprotect sind üblicherweise alle ähnlich aufgebaut: Auf der ersten Seite der Abmahnung teilt die Kanzlei Coprotect mit, sie seien die Anwälte der Kalypso Media GmbH, Worms. Es folgen der Name des abgemahnten Werkes, ein Dateiname, ein Zeitstempel und eine IP-Adresse. Auf Seite 2 der Abmahnung teilt die Kanzlei Coprotect mit, durch Beauftragung eines Antipiracy-Unternehmens sei beweissicher ermittelt worden, dass über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung eine zugelassene Peron online war und die Urheberrechte des Auftraggebers, beispielsweise der Kalypso Media GmbH, verletzt hat. Es folgen Ausführungen zur sog. Störerhaftung des Anschlussinhabers. Auf Seite 3 der Abmahnung benennt Coprotect die ihrem Auftraggeber zustehenden Rechte:
- Unterlassung
- Erstattung der Rechtsverfolgungskosten
- Schadensersatz.
Zu diesen Ansprüchen folgen nähere Ausführungen, bevor Coprotect auf Seite 4 ein "Erledigungsangebot" unterbreitet. Dieses besteht meistens in der Zahlung von € 450,00.
Daneben wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls unterschrieben werden, da sie sehr einseitig und nachteilig ist. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann für Sie eine deutlich bessere Unterlassungserklärung formulieren, die genauso gültig ist.
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