Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft

Die Hamburger Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt zahlreiche Rechteinhaber überwiegend aus dem Film- und Musikbereich.

Auftraggeber der Kanzlei Fareds sind vor allem die Firmen Savoy Film GmbH, die MIG Film GmbH, die Kinostar Theater GmbH oder natürliche Personen wie Alex Komlew, Christian Königseder, Frank Bülles und Jens Kindervater.

Durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft abgemahnt werden somit Filme und Musikstücke. Besonders häufig erfolgen Abmahnungen aufgrund der Filme Wikinger 2 - Söhne Odins, Survival of the Dead, Ninja Warrior, Der Weg des Drachen, Gingerdead Man 2 oder Hetzjagd - Lauf um Dein Leben.

Abgemahnte Musikstücke der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft sind vor allem Lieder wie Like a Lady (Monrose) oder Feel Your Body (Michael Mind Project).

Bei Filmen wird in der Regel neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein pauschaler Betrag in Höhe von € 850,00 gefordert. Bei Musikstücken liegt der Betrag in der Regel bei € 450,00.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist an einigen Stellen zu weitgehend. Dies betrifft sowohl die geforderte Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 als auch die Voraussetzungen, wann diese Vertragsstrafe fällig wird. Auch der gefordere pauschale Zahlungsbetrag dürfte sich bei entsprechender eigener anwaltlicher Vertretung nicht durchsetzen lassen.

Wir vertreten Sie bei einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft vom Sitz unserer Kanzlei in Heidelberg aus bundesweit.

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