Abmahnung durch die Kanzlei Hoffmann

Die Berliner Kanzlei Hoffmann mahnt Nutzer von Tauschbörsen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen ab.
Die Kanzlei Hoffmann vertritt insbesondere Unternehmen aus der Filmindustrie. Dementsprechend werden von der Kanzlei Hoffmann auch zumeist Urheberrechtsverletzungen bei Filmen abgemahnt.
Die Auftraggeber der Kanzlei Hoffmann sind die Zorro Film GmbH, die Neue Visionen Medien GmbH oder auch die Firma KOOL Filmdistribution.
Abgemahnte Werke durch die Kanzlei Hoffmann sind insbesondere die Filme Louise hires a contract killer, Kleine Verbrechen, Die Ludolfs - Der Film, Der Architekt oder Salami Aleikum.
In der Regel wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von € 480,00 gefordert.
Da die mitgeschickte Unterlassungserklärung sehr ungünstig formuliert und die geforderte Zahlung zu hoch ist, sollte man selbst anwaltlichen Rat einholen, bevor man die Erklärung unterschreibt.
Auf keinen Fall sollte die von der Gegenseite gesetzte Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung versäumt werden. Ansonsten droht ein sehr teures Verfahren vor einem Landgericht wegen des Unterlassungsanspruchs. Dieses kann schnell einige Tausend Euro kosten.
Wir vertreten Sie bundesweit nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung.
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