Abmahnung durch die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum

Die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum steht nach eigener Darstellung auf ihrer eigenen Homepage durchaus kritisch zu Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, spricht jedoch auch selbst Abmahnungen aus.
Von der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum lassen sich insbesondere die Camino Filmverleih GmbH und die Timespeed GmbH vertreten.
Bei den Werken der Camino Filmverleih GmbH handelt es sich um Filme wie "Die Beschissenheit der Dinge" oder "In ihren Augen".
Die Abmahnungen der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum sehen meistens recht ähnlich aus: Auf Seite 1 wird zunächst die anwaltliche Vertretung des Rechteinhabers angezeigt. Auf Seite 2 werden die IP-Adresse und der Name des urheberrechtlich geschützten Werkes genannt. Anschließend wird ausgeführt, über ein Auskunftsverfahren bei dem zuständigen Landgericht gegen den Provider des Anschlussinhabers seien der IP-Adresse der Name und die Anschrift des abgemahnten Anschlussinhabers zugeordnet worden. Auf den Seiten 3 und 4 folgen allgemeine Ausführungen zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sowohl für eigene Urheberrechtsverletzungen als auch für von Dritten vorgenommene Urheberrechtsverletzungen. Auf den Seiten 5 ff. schließlich werden die aus der behaupteten Urheberrechtsverletzung resultierenden Ansprüche genannt: Unterlassung, Anspruch auf Ersatz des Schadensersatzes sowie auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten.
Als pauschaler Abgeltungsbetrag werden bei Filesharing-Abmahnungen für die Camino Filmverleih GmbH zumeist € 1.200,00 oder mehr gefordert. Bei Abmahnungen von Lampmann Haberkamm Rosenbaum für die Timespeed GmbH werden üblicherweise etwas geringere Beträge gefordert, hier geht es indes auch nicht um Filesharing.
Da ein Anschlussinhaber als Störer bei einer berechtigten Abmahnung zwar auf Unterlassung und im Grundsatz auf Ersatz von Anwaltskosten haftet, nicht jedoch auf Schadensersatz, kann man diese Beträge durchaus für überhöht halten.
Auch die beigefügte Unterlassungserklärung kann nicht ohne weiteres empfohlen werden. Die geforderte Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 ist beispielsweise zu hoch. Auch sind die Voraussetzungen, in welchen Fällen genau die Vertragsstrafe zu zahlen ist, nicht genug eingegrenzt. Sie hätten die geforderte Vertragsstrafe somit auch in Fällen zu zahlen, wenn dies nicht unbedingt notwendig wäre.
In letzter Zeit haben wir Mandatsanfragen bekommen, in denen die Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum im Namen des Fotografen Günther Drescher aus Italien Abmahnungen ausgesprochen hatte. Es ging in diesen Abmahnungen jeweils um ein Foto, an dem Günter Drescher nach den Angaben in der Abmahnung die Urheberrechte hat und das er selbst angefertigt hatte. Die Betroffenen, die eine solche Abmahnung erhalten haben, haben ihren Sitz in Österreich.
Wir vertreten gerne auch Sie bei Abmahnungen der Kanzlei Lampmann Haberkamm Rosenbaum wegen Filesharing oder anderer geltend gemachter Verstöße.
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