Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg vertritt einige Firmen im Abmahngeschäft. Dabei handelt es sich überwiegend um Anbieter von Erotikfilmen und pornographischem Material. Einige der Auftraggeber der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller sind die Epix Media AG, Fraserside Holdings Ltd., GMV GmbH & Co. KG, die Hustler Europe GmbH, Inside Media Distribution Ltd., die MIG Film GmbH, die Orion Versand GmbH & Co. KG, die Savoy Film GmbH, SG Video Production, die VTO GmbH - Video Teresa Orlowski, die Wurstfilm GmbH, die Firma Z-Faktor Medien e.K. oder die Gröger MV GmbH.
Aufgrund der Vielzahl der Auftraggeber wird eine große Vielzahl unterschiedlicher Filme abgemahnt. Daneben werden auch PC-Spiele abgemahnt.
Die Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller sind immer gleich oder wenigstens ähnlich aufgebaut: Nach der Mitteilung, durch den jeweiligen Rechteinhaber beauftragt worden zu sein, Urheberrechtsverletzungen geltend zu machen, wird ausgeführt, über die Firma Media Protector GmbH sei eine Urheberrechtverletzung ermittelt worden. Über die ermittelte IP-Adresse sei nunmehr durch ein Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider der Anschlussinhaber der Urheberrechtsverletzung zugeordnet worden.
Neben der Abgabe einer vorgefertigten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert, der bei der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller oftmals zwischen € 700,00 und € 800,00 beträgt, manchmal auch darüber.
Meine Kanzlei mit Sitz in Heidelberg hat bereits eine große Anzahl von Abgemahnten erfolgreich vertreten und kann auch Sie bundesweit nach Erhalt einer Abmahnung durch Negle Zimmel Greuter Beller vertreten.
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