Abmahnung Dr. Johannes Rübenach

Die jüngste Abmahnkanzlei: Dr. Johannes Rübenach

Mit Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach, Bahnhofstr. 24 (im Castra-Regina-Center), 93047 Regensburg gibt es inzwischen etwa 40 Kanzleien in Deutschland, die urheberrechtliche Abmahnungen verschicken. Anders als andere neue Abmahnkanzleien ist Dr. Johannes Rübenach schon seit vielen Jahren Rechtsanwalt und war bislang überwiegend nicht im Urheberrecht tätig, sondern in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht sowie Versicherungsrecht. Urheberrechtliche Abmahnungen sind nunmehr offenbar ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach.

Rechtsanwalt Rübenach Abmahnung: Die Auftraggeber

Im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen hat die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach derzeit einen Auftraggeber:
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH

Die Firma DigiProtect hat es sich nach eigenen Angaben zum Ziel gemacht, die Urheberrechte der beteiligten Künstler zu schützen. Das Mittel dazu sind Abmahnungen. Dass man quasi nebenher eine ganze Menge Geld damit einnimmt, wird auf der Homepage der Firma DigiProtect natürlich nicht erwähnt.
Die Firma DigiProtect lässt sich neben der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach auch noch von folgenden Kanzleien vertreten:
Schalast & Partner
Urmann und Collegen

Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C Rechtsanwälte) verschicken Abmahnungen ausschließlich im Bereich Erotikfilme. Auch hieran hat sich die Firma DigiProtect die Urheberrechte abtreten lassen. Die Kanzlei Schalst & Partner war im Bereich der Musikabmahnungen bislang die einzige Kanzlei, die aktuell Abmahnungen für die Firma DigiProtect ausspricht. Nunmehr ist Dr. Johannes Rübenach hinzu gekommen. Wir erwarten nicht, dass Abmahnungen von DigiProtect im Musikbereich nunmehr ausschließlich von Rechtsanwalt Johannes Rübenach ausgesprochen werden. Parallel zu Rübenach Abmahnungen erreichen uns nach wie vor Abmahnungen der Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag von DigiProtect.

Rechtsanwalt Rübenach Abmahnung: Die Forderung

In der Abmahnung wirft Dr. Johannes Rübenach dem Empfänger der Abmahnung vor, einen urheberrechtlich geschützten Musiktitel der Firma DigiProtect über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Die meisten Internetnutzer, die Musik aus dem Internet über eine Tauschbörse laden, beabsichtigen in der Regel nicht, gleichzeitig die Daten freizugeben. Allerdings erfolgt in aller Regel die Freigabe für Dritte automtatisch über die Tauschbörsensoftware. Und hierin liegt nicht lediglich eine Urheberrechtsverletzun. Vielmehr können spezielle Unternehmen mit einer entsprechenden Software die IP-Adressen der Nutzer aufspüren, die die Datei gerade anbieten. Die angebotene Datei wird dabei zu Testzwecken selbst herunter geladen und hierbei wird die IP-Adresse festgehalten. Über den Provider, der zunächst auf Auskunft verklagt wird, kommt die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach dann an den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers. Es folgt die Abmahnung.
Für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung fordert Dr. Rübenach in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung zugunsten der Firma DigiProtect sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von derzeit € 340,00.

Rechtsanwalt Rübenach Abmahnung: was tun?

Erfahrungsgemäß bezahlen zwischen 50 und 60 % aller Abgemahnten den in der Abmahnung geforderten Betrag und schicken die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück. Zumindest entfällt hierdurch die Wiederholungsgefahr und damit die Gefahr, auf Unterlassung verklagt zu werden.
Allerdings zahlt man in der Regel viel zu viel. Denn der Betrag von € 340,00 ist für einen einzelnen Musiktitel nach unserer Einschätzung ziemlich überzogen. Außerdem muss man für eine fristgerechte Zahlung sorgen. Sollte der Betrag nicht innerhalb der in der Abmahnung genannten Frist auf dem Kanzleikonto von Dr. Rübenach eingehen, haben Sie ein weiteres Problem: Sie haben sich mit der Unterlassungserklärung zur Erstattung von Anwaltskosten sowie zur Schadensersatzzahlung dem Grunde nach verpflichtet. Dieser Betrag soll nur für den Fall auf € 340,00 begrenzt werden, wenn die Zahlung fristgerecht eingeht. Geht sie nicht oder nicht rechtzeitig ein, kann die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach von Ihnen noch ein paar Hundert Euro mehr verlangen.
Ein Mandant unserer Kanzlei erhielt an einem Tag gleich 2 Abmahnungen der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach, beide Abmahnungen im Auftrag der Firma DigiProtect, jedoch wegen 2 verschiedener Musiktitel. Und in jeder Abmahnung fordert Dr. Johannes Rübenach einen Betrag von jeweils € 340,00. Dies zeigt uns, dass auch bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Rübenach regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, die weiteren Abmahnungen der Kanzlei Johannes Rübenach insgesamt vorbeugt.
Abmahnung Rübenach erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen!
Telefon: 06221 434030

Gerne können Sie auch das folgende Kontaktformular verwenden, wir rufen Sie dann zurück:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Name:
E-Mail:
Telefon:
Spamschutz - bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein:
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?
Nachricht:

Forsthoff Facebook Bild