Die größten Abmahnkanzleien und Abmahnanwälte bei Filesharing sowie ihre Kunden (Abmahner)

Diese Seite soll Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Wenn Sie diese Seite aufgerufen haben, haben Sie wahrscheinlich eine Abmahnung wegen Filesharing von einer Abmahnkanzlei erhalten. Ihnen wird darin vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Musikstück, Album, Hörbuch, Software) im Internet zugänglich gemacht zu haben.
Die Abmahnkanzlei fordert nun von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, Ersatz von Anwaltskosten sowie Schadensersatz. Meistens folgt am Ende der Abmahnung ein sog. Vergleichsangebot, mit dem eine Pauschalzahlung gefordert wird. Diese Pauschalzahlung variiert je nach Abmahnkanzlei meist zwischen € 450,00 und € 1.200,00. Sofern es sich um mehrere Werke handelt, wird vielfach ein deutlich höherer Betrag gefordert.

Nicht jede Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ist berechtigt. Und ein Großteil der an sich berechtigten urheberrechtlichen Abmahnungen ist zu weitgehend. Neben viel zu weit vorformulierten Unterlassungserklärungen, die auf den Abmahner zugeschnitten sind und einseitig nur dessen Interessen dienen, werden fast mit jeder Abmahnung deutlich zu hohe Zahlungen gefordert.
Dabei verhält sich jede Abmahnkanzlei anders. Meine Kanzlei hat mit praktisch jeder Abmahnkanzlei Erfahrung. Daher können wir Sie aufgrund langjähriger Erfahrung stets bestmöglich vertreten.
Die Liste auf der rechten Seite nennt die größten Abmahnkanzleien und die Unternehmen, für die abgemahnt wird. Um Ihnen stets einen aktuellen Überblick zu ermöglichen, wird die Liste ständig erweitert und aktualisiert.

Alternativ können Sie über das folgende Suchfeld nach einer Kanzlei suchen.

 

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