Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner

Die Kanzlei Kornmeier & Partner ist schon längere Zeit im Abmahngeschäft bei Urheberrechtsverletzungen und vertritt Unternehmen wie die GSDR GmbH, die Firma Digiprotect GmbH, Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH, die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG, die bitComposer Games GmbH, die Baseprotect UG oder die Medialand GmbH.
Oft erfolgen Abmahnungen für aktuelle Alben bzw. Stücke aus Samplern wie The Dome Vol. 53. Kornmeier & Partner mahnen aber auch ab bei Pornos, sonstigen Filmen oder Comupterspielen.
Die Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte sind üblicherweise immer gleich aufgemacht: Auf Seite 1 der Abmahnung wird die anwaltliche Vertretung eines bestimmten Rechteinhabers angezeigt und die Vollmacht anwaltlich versichert. Auf Seite 2 der Abmahnung folgt die Nennung eines bestimmten Dateinamens, einer IP-Adresse sowie eines Hashwertes sowie weiterer Daten. Über ein Auskunftsverfahren gegenüber dem Provider des abgemahnten Anschlussinhabers bei einem Landgericht (meistens das Landgericht Köln) wurde die IP-Adresse einem bestimmten Anschlussinhaber zueordnet. Es folgen allgemeine Ausführungen der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers bei einer Urheberrechtsverletzung durch Dritte. Ab Seite 3 der Abmahnung werden nunmehr die aus der behaupteten Urheberrechtsverletzung resultierenden Ansprüche dargestellt: Unterlassung, Schadensersatz, Ersatz von Rechtsanwaltskosten. Am Ende der Abmahnung wird ein bestimmter Vergleichsbetrag genannt, bei dessen Zahlung die Ansprüche des Rechteinhabers auf Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten abgegolten sein sollen.
Bei der Zugänglichmachung eines einzelnen Musikstücks wird von der Kanzlei überwiegend ein Betrag von € 450,00 gefordert, bei Alben oder Filmen wird ein höherer Betrag geltend gemacht.
Wir haben mit der Kanzlei Kornmeier einschlägige Erfahrungen und können Sie mit unserer Kanzlei mit Sitz in Heidelberg gegen Abmahnungen bundesweit vertreten.
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