Abmahnung CSR Rechtsanwälte

Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte aus Ettlingen ist eine relativ neue Abmahnkanzlei im Bereich der Urheberrechtsverletzungen. Sie vertritt überwiegend Mandanten aus dem Pornobereich.
Mandanten der Kanzlei sind beispielsweise die Firma Z-Faktor Medien, die Purzel Video GmbH, die GRÖGER MV GmbH, Foerster Media, die Private Media Group, die Fraserside Holdings Ltd., die GMV GmbH & Co. KG und auch die Gedast GmbH.
Die Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte sind überlicherweise wie folgt zusammengesetzt: Sie bestehen aus 5 Seiten Text, einer Seite Vollmacht und einer Seite Unterlassungserklärung.
Im Text der Abmahnung wird von der Kanzlei CSR Rechtsanwälte zunächst ausgeführt, dass ein bestimmtes Werk über den Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Es werden eine Filmnr., ein Filmtitel und ein Filmhash angegeben (Seite 1 der Abmahnung). Auf Seite 2 der Abmahnung werden die IP-Adresse und der Provider des abgemahnten Tauschbörsennutzers genannt. Auf den weiteren Seiten folgen allgemein gehaltene Aussagen über die Verantwortbarkeit des Anschlussinhabers auch für Dritte sowie die daraus resultierenden Ansprüche - Unterlassung, Ersatz der Abmahnkosten, Schadensersatz.
Dass viele Mandanten gerade dann, wenn sie eine Abmahnung wegen der Verbreitung pornographischen Materials erhalten haben, die Angelegenheit schnell vom Tisch haben wollen und eher bereit sind, die Sache durch Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages abzuschließen, wird hier offenbar bewusst ausgenutzt.
Die von der Kanzlei CSR geforderten Beträge variieren zwar, liegen aber oft im Bereich von € 650,00.

Vorsicht bei der Unterlassungserklärung

Die von der Kanzlei CSR vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unmodifiziert unterschrieben werden. Mit dieser Unterlassungserklärung würden Sie sich lediglich verpflichten, ein bestimmte einzelnes Werk des Rechteinhabers nicht öffentlich zugänglich zu machen. Nicht umfasst sind jedoch weitere Werke des Rechteinhabers. Sofern also möglicherweise über Ihren Anschluss weitere Werke heruntergeladen wurden, drohen weitere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Solche Urheberrechtsverletzungen sind gerade dann häufig, wenn Dritte über Ihr WLAN unbemerkt Werke herunterladen.
Meine Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt Sie bundesweit und mit reichlich Erfahrung gegenüber Abmahnungen der Kanzlei CSR.

Kontaktieren Sie mich per eMail oder telefonisch unter:
Tel. 06221/3262121


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