Abmahnung durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte U + C Urmann + Collegen aus Regensburg haben sich auf Pornofilme spezialisiert. Sie mahnen u.a. für die Firmen Koch Media GmbH, Silwa Filmvertrieb AG, Purzel Video GmbH, BB-Video GmbH oder die Digiprotect GmbH wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes ab.

Meistens verlangt U + C eine Unterlassungserklärung sowie € 650,00. Viele Abgemahnte wollen diesen Betrag lieber zahlen und sich weitere Unannehmlichkeiten ersparen. Da es sich bei den meisten Abmahnungen der Rechtsanwälte U + C Urmann + Collegen um Pornos handelt, ist eine diskrete Bearbeitung Ihrer Angelegenheit selbstverständlich. In der Regel kann der geforderte Betrag auch bei berechtigten Abmahnungen erheblich nach unten korrigiert werden. Zahlreiche Abmahnungen sind jedoch zweifelhaft oder nicht berechtigt, hier kann durch geschicktes Verhandeln des Anwalts erreicht werden, daß überhaupt nichts gezahlt werden muss.
Wir haben auch mit der Kanzlei U + C Erfahrungen und können Ihre Interessen nach einer Filesharing Abmahnung bestmöglich vertreten.

Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei U + C Urmann und Collegen ist besonderes Augenmerk auf die geforderte Unterlassungserklärung zu legen. Diese ist noch mehr als bei anderen Abmahnkanzleien einseitig und ungünstig. Zum einen ist die geforderte Vertragsstrafe mit € 5.100,00 überzogen. Zum anderen aber, und hier ist besondere Vorsicht angebracht, ist in der vorformulierten Unterlassungserklärung geschickt ein Schuldanerkenntnis versteckt. Unter Ziffer 4. der Unterlassungserklärung ist der Abgeltungsbetrag von € 650,00 genannt. Dieser gilt jedoch nur bei Zahlung innerhalb einer ganz kurz gesetzten Frist. Diese Frist ist meist identisch mit der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung. Bei Versäumung der Frist verpflichten Sie sich zur Zahlung von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 25.000,00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Dies bedeutet:

Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben und den Betrag von € 650,00 überweisen, ist es Ihr Risiko, dass dieser Betrag rechtzeitig auf dem Konto der Kanzlei U + C Urmann und Collegen eingeht. Ist dies nicht der Fall, zahlen Sie erheblich mehr. Bereits aufgrund der üblichen Banklaufzeiten einer Überweisung kann eine Überweisung innerhalb der gesetzten Frist oftmals nicht erfolgen. Auch bei einem Zahlendreher bei der Überweisung geht die Zahlung an Sie zurück.
Und in diesem Fall ist die Bedingung der Vergleichszahlung - Zahlung innerhalb der kurzen Frist - nicht eingetreten, weshalb Sie nunmehr anstelle der Vergleichszahlung von € 650,00 Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 25.000,00 zu zahlen haben. Dies sind € 911,80 + Umsatzsteuer in Höhe von € 173,24 = € 1.085,04.

Diese unfaire Gestaltung der vorformulierten Unterlassungserklärung kann nur als Bauernfängerei bezeichnet werden. Gleichwohl verpflichten Sie sich zu dieser hohen Forderung, wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Und dies, obwohl die Kanzlei U + C eine Forderung in dieser Höhe bei richtiger Reaktion des Abgemahnten kaum durchsetzen könnte und obwohl die Umsatzsteuer aufgrund des Vorsteuerabzuges ohnehin nicht gefordert werden könnte.

Daher:

Verhandeln Sie nicht selbst mit den Rechtsanwälten U + C und unterschreiben Sie auch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung. Meine Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt Sie bundesweit nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte.

Sie erreichen mich telefonisch unter: Tel. 06221/3262121 oder kontaktieren Sie mich per eMail.


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