Abmahnung der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte

Die Kanzlei Grethler Rechtsanwälte mit Sitz in Köln ist vergleichsweise neu im Abmahngeschäft. Abgemahnt werden Nutzer von Tauschbörsen wegen einer geltend gemachten Urheberrechtsverletzung.
Die Auftraggeber der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte sind überwiegend im Bereich der Musikstücke tätig.
Dementsprechend wird von der Kanzlei Grethler Rechtsanwälte auch überwiegend Musik abgemahnt. In letzter Zeit besonders häufig geht die Kanzlei vor bei Urheberrechtsverletzungen des Werks "Die Firma: Das sechste Kapitel."
Zum Nachweis der behaupteten Urheberrechtsverletzung wird mitgeteilt, die Software "File Sharing Monitor" habe die IP-Adresse des Anschlussinhabers ermittelt. Hierauf sei ein Auskunftsverfahren beim Landgericht gegen den Provider geführt worden, wodurch der Anschlussinhaber ermittelt worden sei.
Meistens fordert die Kanzlei Grehtler Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag von exakt € 756,00. Dieser Betrag wird üblicherweise aufgegliedert in Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 506,00 (die übliche Geschäftsgebühr des Anwalts bei einem Gegenstandswert von € 10.000,00) sowie Schadensersatz in Höhe von € 250,00. Hier bieten sich dem im Urheberrecht spezialisierten Anwalt Ansatzpunkte für eine deutliche Kostenreduzierung: In gewissen Fällen sind die Anwaltskosten auf € 100,00 begrenzt. Und Schadensersatz ist überhaupt nicht ohne weiteres zu bezahlen, sondern nur unter gewissen Voraussetzungen.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auch nicht übernommen werden, da sie an einigen Stellen für den Abgemahnten ungünstig formuliert ist. Auch der Abgeltungsbetrag ist zu hoch.
Wir vertreten Sie schnell und unbürokratisch bundesweit nach Erhalt einer Abmahnung der Grehtler Rechtsanwälte. In den meisten Fällen kann - auch wenn die Abmahnung insgesamt berechtigt ist - der zu zahlende Betrag deutlich nach unten korrigiert werden.
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