Kanzlei für Medienrecht in Heidelberg

Das Medienrecht umfasst klassischerweise das Presserecht, das Verlagsrecht, das Musikrecht, das Filmrecht sowie das Rundfunkrecht. Durch das Internet und die neuen Medien hat das Medienrecht in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Gerade in den neuen Medien ist die Praxis teilweise weit entfernt von den rechtlichen Vorgaben.
Eine Definition des Medienrechts ist schwierig. Zum Medienrecht gehören alls Rechtssätze, die sich mit der Vermittlung von geistigen Inhalten in Wort, Bild und Ton befassen. Eine Abgrenzung findet insoweist statt von denjenigen Regelungen, welche sich demgegenüber mit dem Handel körperlicher Waren oder solcher Informationen befassen, die nicht meinungssrelevanst sind. Zum klassischen Medienrecht zählen auch solche Normen, die sich an Medienschaffende als Adressaten richten. Vielfach treffen die Adressaten die besonderen Pflichten ausschließlich aus dem Grund, dass sie über ein bestimmtes Medium geistige Inhalte verbreiten. Zu nennen ist hier beispielsweise die Impressumspflicht im Internet.

Öffentliches und privates Medienrecht

Unterteilt wird das Medienrecht in das öffentlich-rechtliche Medienrecht einerseits und in das private Medienrecht. Zum öffentlich-rechtlichen Medienrecht zählen das Rundfunkrecht, das Presserecht, das Filmrecht, das Recht der Telemedien sowie das Recht der Telekommunikation.
Dem privaten Medienrecht kommt demgegenüber die Aufgabe zuteil, Rechtsgüter im Verhältnis nicht-staatlicher Personen (natürlicher wie juristischer Personen) zueinander zu schützen. Zu nennen sind hier vor allem das Persönlichkeitsrecht, welches vor ehrverletzenden Äußerungen geschützt ist, der Schutz des geistigen Eigentums, aber auch der Schutz bestimmter Nutzergruppen. So werden Jugendliche durch das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienstaatsvertrag besonders geschützt, Verbraucher werden vor unlauteren oder irreführenden Angebote durch das Wettbewerbsrecht geschützt.

Das Medienrecht in der Praxis

Neben den klassischen Medien spielt vor allem das Internet heutzutage eine besondere Rolle. Unter den klassichen Medien ist nach unserer Erfahrung das Presserecht besonders hervorzuheben. Immer wieder kommt es vor, dass diverse Printmedien derart über Personen berichten, dass hierin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt. Der Grundsatz, dass jeder selbst und alleine über sein Bildnis, sein gesprochenes Wort oder die Entscheidung, ob und falls ja in welchem Umfang über sein Lebensbild berichtet werden darf, bestimmen kann, wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt. Allerdings gilt dieser Grundsatz nicht schrankenlos, sondern ist im Einzelfall abzuwägen mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit. Je nachdem, wie weit in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird, sind die Schranken der Berichterstattung zu ziehen. Absolut tabu sind Berichte über die Intimsphäre. Auch die Privatsphäre ist grundsätzlich weit geschützt.
Hier kommt es immer wieder zu Verletzungshandlungen. Wird beispielsweise in den Medien über Schicksalsschläge einzelner Personen berichtet, darf dies ohne Einwilligung der Betroffenen grundsätzlich nur in der Weise erfolgen, dass der Betroffene nicht als solcher erkennbar ist. Die Veröffentlichung von Fotos, die die Person von Betroffenen nach einem schweren Verkehrsunfall oder bei einem Transport ins Krankenhaus zeigen, sind daher grundsätzlich verboten.
Genauso verboten sind unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Äußerungen. Dies spielt nicht zuletzt bei Äußerungen im Internet eine große Rolle.

Kanzlei für Medienrecht in Heidelberg

Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Medienrecht. Mit unserer Rechtsanwaltskanzlei in Heidelberg sind für Ihr Partner für den Bereich Medienrecht nicht nur in Heidelberg oder Mannheim, sondern auch bundesweit. Wir sind stets darum bemüht, für unsere Mandanten eine schnelle und außergerichtliche Lösung zu erreichen. Gerade im Medienrecht ist eine außergerichtliche Einigung jedoch vielfach schwierig zu erreichen. Über das Mittel der einstweiligen Verfügung steht jedoch ein starkes Mittel zur Verfügung, nötigenfalls auch gerichtlich zügig und kostengünstig die eigenen Ziele durchzusetzen. Hier vertreten wir Sie nicht nur vor den Gerichten in Heidelberg und Mannheim, sondern bundesweit. Wenn Sie einen Anwalt für Medienrecht suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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