Abmahnung Majestic Filmverleih GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Majestic Filmverleih GmbH

Über die Abmahntätigkeit der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wurde auf dieser Seite bereits ausführlich berichtet. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird die unberechtigte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, Kazaa oder Bittorent.
Aktuell verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte unter anderem urheberrechtliche Abmahnungen für die Firma Majestic Filmverleih GmbH. Die Majestic Filmverleih GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an unterschiedlichen Werken (Filmwerke). Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an folgenden Filmen:
Wüstenblume
Nordwand
John Rabe
Der Knochenmann
Kirschblüten - HANAMI.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Majestic Filmverleih GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag soll die behaupteten Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten und beträgt bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH in der Regel € 956,00. Dieser Betrag soll sich zusammensetzen aus € 506,00 Rechtsanwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz.

Vorsicht

Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten.
Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte geltend gemachten Ansprüche der Majestic Filmverleih berechtigt sind.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.


Eingestellt am 28.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild