Informationen und Beratung vom spezialisierten Anwalt für Urheberrecht

Das Urheberrecht soll den Schöpfer von Werken vor unberechtigter Nutzung durch Dritte schützen. Zu den geschützten Werken zählen insbesondere Computerprogramme, Musikstücke, Lichtbilder, Filme, Hörbücher, aber auch Skizzen, Tabellen, Karten oder Pläne.

Sowohl fremde Webshop-Betreiber als auch Zeitungen machen in letzter Zeit oftmals keinen Halt vor Fotos aus Internetportalen wie Facebook, wer-kennt-wen.de oder XING. Dabei wird oft verkannt, dass auch diese Werke urheberrechtlich geschützt sind. Bei einer unberechtigten Benutzung durch Zeitungen liegt daneben oftmals noch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.
Wenn Sie Schöpfer eines Werks sind, kann meine Kanzlei Sie rund um den Schutz Ihres Werkes kompetent beraten. Sollten Sich Dritte Ihrer Werke bedienen, kann dem mit geeigneten Mitteln begegnet werden.

Ein großer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der rechtlichen Vertretung von Privatleuten, die beim Filesharing eine Abmahnung erhalten haben.
Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen habe ich Ihnen eine Liste mit Abmahnkanzleien im Urheberrecht und der Unternehmen, die sie vertreten, erstellt.
Mit meiner modernen Kanzlei in Heidelberg vertrete ich Sie bundesweit in Fragen rund um das Urheberrecht.


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