Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts, Markenrechts und Wettbewerbsrechts – Rechtsanwalt Forsthoff bietet kompetente Rechtshilfe

Die Abmahnung hat sich im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht als außergerichtliches Aufforderungsschreiben etabliert und dient dazu, ein noch teureres gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Der Abgemahnte soll die Möglichkeit erhalten, durch Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr beispielsweise bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu beseitigen.
In den letzten Jahren hat leider die Unsitte zahlreicher (oft unberechtigter) Massenabmahnungen um sich gegriffen. Behauptet wird meistens über einen Rechtsanwalt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht Hieran anknüpfend werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft, der Ersatz von Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz geltend gemacht.

Wie im Urheberrecht ist gerade auch im Wettbewerbsrecht eine Abmahnung längst nicht immer berechtigt. Sofern dies der Fall ist, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt zahlreiche Strategien aufzeigen und durchsetzen, wie das bloße Zurückweisen der Abmahnung, die Erhebung einer negativen Feststellungsklage, das Verfassen einer Gegenabmahnung oder dem Abgeben einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Da im gewerblichen Rechtsschutz das zuständige Gericht oftmals frei wählbar ist, ist die Kenntnis der Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte extrem wichtig, um bei der Auswahl des Gerichts die Grundlagen für einen Erfolg vor Gericht zu legen. Daher ist für mich die Kenntnis der Urteile nicht nur des Landgerichts Heidelberg, sondern bundesweit unabdingbar und selbstverständlich.

Als Ihr Ansprechpartner mit Kanzleisitz in Heidelberg vertrete ich Sie nicht nur im Großraum Heidelberg und Mannheim, sondern bundesweit.


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