Abmahnung GSDR GmbH durch Kornmeier & Partner

Abmahnung Kornmeier & Partner für GSDR GmbH

Über die Abmahntätigkeit der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wurde auf dieser Seite bereits ausführlich berichtet. Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird die unberechtigte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, Kazaa oder Bittorent.
Aktuell verschickt die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte unter anderem urheberrechtliche Abmahnungen für die Firma GSDR GmbH. Die GSDR GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an unterschiedlichen Werken (Musikwerke). Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an folgenden Musikwerken:
The Disco Boys - I Surrender
The Disco Boys - Love Tonight
The Disco Boys - The Disco Boys Vol. 10
The Disco Boys - Arround The World
DJ Bobo - Fantasy
Gentleman feat. Christopher Martin - To The Top
Gentleman - It No Pretty
DJ Sequenza - Rhythm Of Love
Yolanda Be Cool & DCup - We No Speak Americano
Bob Sinclair - I Wanna
Chris Avedon & Coon meet Philipp Poisel - Als Gäbs Kein Morgen Mehr
Fard - Invictus
Inna - Club Rocker

GSDR GmbH Abmahnung: was wird gefordert?

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der GSDR GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag soll die behaupteten Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten und beträgt bei Abmahnungen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der GSDR GmbH in der Regel € 450,00. Dieser Betrag kann jedoch variieren und im Einzelfall bis ca. € 750,00 betragen.

Vorsicht bei GSDR GmbH Abmahnung

Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung, welche die Kanzlei Kornmeier & Partner der Abmahnung beilegt, bezieht sich nur auf den einezlen abgemahnten Titel der GSDR GmbH. Die GSDR GmbH hat jedoch noch zahlreiche andere Titel im Repertoire, für die weitere Abmahnungen folgen könnten. Dem sollte unbedingt vorgebeugt werden!

GSDR GmbH Abmahnung: was tun?

Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die durch die Kanzlei Kornmeier & Partner geltend gemachten Ansprüche der GSDR GmbH berechtigt sind. In zahlreichen Fällen konnten wir den an Kornmeier & Partner bzw. die GSDR GmbH zu zahlenden Betrag im Vergleich zu dem Forderungsbetrag aus der Abmahnung deutlich reduzieren.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 03.11.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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