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Abmahnung Pandora A/S durch Kanzlei Nötzel
Abmahnung Pandora A/S durch Nötzel Rechtsanwälte
Über die Kanzlei Nötzel aus Loxstedt wurde auf dieser Seite bereits berichtet. Die Kanzlei Nötzel verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen wegen unterschiedlicher Vorwürfe. In manchen der Abmahnungen geht es dabei um Urheberrechtsverletzungen, in anderen Abmahnungen um Markenrechtsverletzungen. In mehreren mir zur Bearbeitung vorliegenden Fällen geht es um Verletzungen des Markennamens "Pandora". Rechteinhaber ist hier die Firma Pandora A/S aus Dänemark.Pandora A/S Abmahnung: Der Fall
Aktuell verschickt die Kanzlei Nötzel unter anderem markenrechtliche Abmahnungen für die Firma Pandora A/S. Als deutsche Anschrift wird ein Juwelier in Hamburg angegeben. Die Pandora A/S ist Inhaberin der Markenrechte an der Marke "Pandora". Hierbei handelt es sich um Schmuckwaren.Die Kanzlei Nötzel fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Pandora A/S sowie die Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz. Der Schadensersatz wird noch nicht genau mitgeteilt. Vielmehr wird in der Abmahnung zunächst Auskunft über den Umfang des erzielten Umfangs mit "Pandora" Ware verlangt. Die Anwaltskosten werden mit € 1,379,80 angegeben.
Vorsicht
Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer markenrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten.Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit zahlreichen markenrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die durch die Kanzlei Nötzel geltend gemachten Ansprüche der Firma Pandora A/S berechtigt sind.
Gerne sind wir auch Ihnen behilflich! Rufen Sie uns an:
06221 434030 (Bürozeiten)
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Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit.
Eingestellt am 28.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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