Winterstein Abmahnung IPforce One GmbH
Abmahnung IPforce One GmbH durch Winterstein Rechtsanwälte
Uns erreichten in letzter Zeit einige Abmahnungen der Kanzlei Wintersteien Rechtsanwälte wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung.Auftraggeber der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte ist die Firma IPforce One GmbH mit Sitz in der Schweiz.
Auch wenn die Firma IPforce One GmbH auch die Urheberrechte an Musikstücken hat, werden derzeit überwiegend Urheberrechtsverletzungen an Filmen abgemahnt.
Die wohl größte Anzahl der aktuell abgemahnten Fälle betrifft den Film Rise of the Gargoyles. Da die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte aber in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen ebenso wie die IPforce One GmbH relativ neu am Markt ist, bleibt abzuwarten, ob dies so bleibt oder ob in Zukunft auch verstärkt andere Werke abgemahnt werden. Wir werden hier in unserem Blog auf jeden Fall weiter berichten.
Update September 2011
Derzeit erfolgen wieder Abmahnungen der IPForce One GmbH durch die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte. Besonders häufig erfogen die Winterstein Abmahnungen an folgendem Titel der IPForce One GmbH:
Macabre
Wenn Sie auch eine Abmahnung der IPforce One GmbH über Winterstein erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verpassen. Ansonsten droht ein gerichtliches Verfahren in Bezug auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch, das schnell einige Tausend Euro kosten kann.
Genauso sollten Sie jedoch nicht voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist sehr ungünstig formuliert und lädt - wenn sie ungeändert unterschrieben wird - geradezu zu kostenpflichtigen Folgeabmahnungen ein.
Um hier weitere Kosten zu sparen - und auch um überprüfen zu lassen, ob der geforderte Pauschalbetrag von üblicherweise € 850,00 in Ihrem Fall berechtigt ist - sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Eingestellt am 06.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.