Abmahnung

Prinz Neidhardt Engelschall Abmahnung für Christian Kaiser

Seit einiger Zeit erfolgen recht regelmäßig Abmahnungen durch die Hamburger Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall im Auftrag von Herrn Christian Kaiser. Herr Christian Kaiser betreibt die Domain

Auf dieser Domain hat Herr Christian Kaiser diverse Biographien verschiedener Persönlichkeiten veröffentlicht. Das Anschauen ist für jedermann kostenlos. Allerdings hat Herr Kaiser etwas dagegen, wenn man die Texte verwendet und beispielsweise auf der eigenen Homepage veröffentlicht. In diesem Fall können Abmahnungen durch die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall erfolgen.

Abmahnung Prinz Neidhardt Engelschall: Der Vorwurf

Die Abmahnschreiben der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall sind im Vergleich zu den Abmahnungen anderer Kanzleien recht kurz. Die Abmahnungen von Prinz Neidhardt Engelschall bestehen aus 3 Seiten Text, einer Vollmacht sowie einer vorgefertigten Unterlassungserklärung.
Auf Seite 1 zeigt die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall die anwaltliche Vertretung von Herrn Christian Kaiser an, der unter der Firmenbezeichnung rasscass Medien Content das Biographien Lexikon WHO´S WHO im Internet anbietet. Die Biographien, welche auf www.whoswho.de veröffentlicht sind, sollen als sog. Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen. Alleiniger Inhaber der Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte hieran sei Herr Christian Kaiser.
Da Ihnen als Empfänger der Abmahnung vorgeworfen wird, eine bestimmte Biographie - um welche Biographie es sich handelt, steht dabei in der Überschrift der Abmahnung - auf der eigenen Internetseite eingestellt zu haben, macht die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall Ihnen gegenüber diverse Ansprüche geltend. Zunächst werden Sie aufgefordert, aufgrund des bestehenden Unterlassungsanspruchs innerhalb der gesetzten Frist (vgl. Seite 2 der Abmahnung oben) eine Unterlassungserklärung gegenüber Herrn Christian Kaiser abzugeben.
Weiter sollen Sie auf Schadensersatz sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten haften. Als Schadensersatz wird als sog. fiktive Lizenzgebühr ein monatlicher Betrag in Höhe von € 100,00 veranschlagt. Um der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall die Berechnung der aus ihrer Sicht angemessenen Lizenzentschädigung zu ermöglichen, werden sie zur Auskunftserteilung aufgefordert. Sie sollen Auskunft darüber erteilen, wie lange die genannte Biographie bereits auf Ihrer Internetseite verwendet wurde. Darüber hinaus werden in der Abmahnung die Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von € 15.000,00 berechnet. Dies ergibt einschließlich Geschäftsgebühr, Pauschale und Umsatzsteuer nach der Berechnung der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall einen Betrag in Höhe von € 899,40.
Abschließend kommt noch ein Vergleichsangebot. Ein ähnliches Vergleichsangebot findet sich bei nahezu jeder urheberrechtlichen Abmahnung, um dem Adressaten der Abmahnung, dem zuvor die erheblichen Kosten vor Augen geführt wurden, eine vergleichsweise geringe Zahlung schmackhaft zu machen. Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall bietet als Vergleich eine Pauschalzahlung von € 1.200,00 an. Hiermit sollen die finanziellen Ansprüche sowie der Auskunftsanspruch abgegolten sein.

Abmahnung Prinz Neidhardt Engelschall: sind die Ansprüche berechtigt?

Grundsätzlich kann ein Urheber gegenüber demjenigen, der seine Werke unberechtigt auswertet, diverse Ansprüche geltend machen. Bei Abmahnungen wegen Texten prüfe ich jedoch immer zunächst, ob überhaupt ein Werk vorliegt, welches vom Urheberrecht geschützt wird. Bei einer bloß tabellarischen Zusammenstellung von Daten, beispielsweise einem tabellarischen Lebenslauf, könnte dies zweifelhaft sein. Anschließend ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Text auf Ihrer Internetseite auch tatsächlich aus der genannten Biographie stammt. Ich habe bereits einige Abmahnungen der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall bearbeitet, in denen mir genau dies zweifelhaft erschien. So hatte sich in einem von unserer Kanzlei bearbeiteten Fall der Mandant Jahre zuvor bei einem Verlag die Genehmigung zur Veröffentlichung eines Textes eingeholt und den Text anschließend veröffentlicht. Von Seiten der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall wurde insoweit jedoch vorgetragen, dass Herr Kaiser zuvor den Text entworfen hatte. In einem anderen Fall teilte mir der Mandant mit, dass er selbst auf seiner Homepage rein tabellarisch einen Lebenslauf eingestellt hatte. Der Text, den Christian Kaiser gemäß Abmahnung für sich beansprucht, ist jedoch ein Fließtext. An dem in der Abmahnung vorgeworfenen Verstoß gegen das Urheberrecht habe ich daher in diesen Fällen meine Zweifel.
Auch wenn jedoch der Text von Christian Kaiser im Einzelfall urheberrechtlichen Schutz genießt und der Text auf Ihrer Internetseite eine Kopie hiervon ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die erhobenen Ansprüche insgesamt zu Recht geltend gemacht werden. Zum einen sind in gewissen Fällen Zitate erlaubt. Zum anderen erscheinen mir die geforderten Beträge deutlich überhöht.

Abmahnung Prinz Neidhardt Engelschall: was tun?

Auch wenn im Einzelfall der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung oder auch die Höhe der Forderungen kritisch gesehen werden können, ist dies kein Grund, die Abmahnung der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall auf die leichte Schulter zu nehmen. Mir liegen Kopien etlicher einstweiliger Verfügungen des Landgerichts Hamburg vor, die im Auftrag von Christian Kaiser, vertreten durch Prinz Neidhardt Engelschall, beantragt worden waren. Dort hatte das Landgericht Hamburg jeweils eine Urheberrechtsverletzung angenommen und auch einen Streitwert von € 15.000,00 angesetzt. Aufgrund der einstweiligen Verfügung haben sich die insgesamt angefallenen Kosten dabei vervielfacht.
Daher: Lassen Sie sich unbedingt beraten, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall erhalten haben. Gerne helfen wir auch Ihnen!
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 06.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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