Abmahnung Embassy of Music GmbH

Abmahungen der Embassy of Music GmbH durch Kornmeier

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt nunmehr für die Embassy of Music GmbH, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin wegen Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken ab.
Die Embassy of Music GmbH, früher unter Ministry of Sound Recordings (Germnay) GmbH firmierend, ist Rechteinhaberin diverser Musikstücke. Derzeit werden besonders die Musikwerke
- Ian Carey: Get Shaky - Various Artists
- Moby: Wait for me
- Laurent Wolf: Walk the line
- Oceana: Pussycat on a leash
- Ida Corr: One
- Ida Corr: I want you.
abgemahnt.
Diese befinden sich teilweise auf dem Sampler German Top 100 Chart Container.
Die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH führt zunächst aus, dass die Embassy of Music GmbH Inhaber des Musikwerks sei und dass dieses vom Internetanschluss des Abgemahnten über ein Peer-to-Peer-Netzwerk zum Download angeboten worden sei. Anschließend wird meistens noch der Ausdruck eines Protokolls eines "Testdownloads" in die Abmahnung eingebaut. Es folgen grundsätzliche Ausführungen über die Verantwortlickeit des Anschlussinhabers als Störer einer Urheberrechtsverletzung, somit also eine Haftung für Dritte, die die Urheberrechtsverletzung begangen haben.
Anschließend wird der Empfänger der Abmahnung unter Setzung einer kurzen Frist dazu aufgefordert, das Werk Ian Carey - Get Shaky von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ornder auf der Festplatte zu entfernen und eine Unterlassugserklärung abzugeben.
Anschließend folgen in der Abmahnung grundsätzliche Ausführungen über die Verpflichtung zur Auskunftserteilung, zum Schadensersatz und zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten ("Aufwendungsersatz"). Sodann wird zur Abgeltung dieser Ansprüche ein "Vergleichsangebot" gemacht. Mit der Zahlung eines pauschalen Betrages von € 450,00 sollen alle Zahlungsansprüche der Embassy of Music GmbH abgegolten sein.
Als Anlage zur Abmahnung ist neben der vorformulierten Unterlassungserklärung meistens auch noch ein Beschluss eines Landgerichts beigefügt, welcher im Verfahren gegen den Internetprovider des abgemahnten Anschlussinhabers ergangen ist.
Die vorformuliete Unterlassungserklärung der Kanzlei Kornmeier & Partner kann nicht empfohlen werden. Bei der gewählten Formulierung drohen weitere kostenpflichtige Abmahnungen der Embassy of Music GmbH. Auch der geforderte Betrag kann fast immer deutlich reduziert werden.
Unterschreiben Sie daher nicht voreilig die beigefügte Unterlassungserklärung, sondern lassen Sie sich zunächst von uns beraten - Sie ersparen sich böse Überraschungen.


Eingestellt am 06.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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