Wettbewerbsrecht Abmahnung Rechtsanwalt Andreas Hennig für Christian Weiss, Sport- und Freizeitmodefachgeschäft Weiss, Sulzbach-Rosenberg, Privatverkauf bei Ebay, § 3 UWG

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Christian Weiss durch RA Andreas Hennig

Alleine diese Woche habe ich über ein Dutzend wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen auf den Schreibtisch bekommen. In zahlreichen dieser Abmahnungen werden offenkundige Rechtsverstöße abgemahnt, die man teilweise eigentlich als "Lapalie" bezeichnen könnte. Abgemahnt werden beispielsweise fehlerhafte Gerichtsstandsvereinbarungen mit Verbrauchern, kleinste Fehler bei der Widerrufsbelehrung oder auch fehlerhafte Klausen bei den Vertragsdetails, beispielsweise in Bezug auf die Lieferzeit.
Seit einiger Zeit erfolgen auch durch Rechtsanwalt Andreas Hennig wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Auftraggeber ist Herr Christian Weiss, Inhaber des Sport- und Freizeitmodefachgeschäfts Weiss, Bayreuther Straße 4, 92237 Sulzbach-Rosenberg. Da Herr Weiss neben seinem stationären Laden auch einen Internetshop betreibt, besteht dem Grunde nach ein Wettbewerbsverhältnis zu andern Händlern, die im Internet ähnliche Waren anbieten wie das Sport- und Freizeitmodefachgeschäft Weiss in Sulzbach-Rosenberg. In den letzten Wochen scheint sich die Schlagzahl derartiger Abmahnungen von Christian Weiss über die Kanzlei Andreas Hennig deutlich erhöht zu haben. Alleine über das letzte Wochenende erreichten meine Kanzlei ein halbes Dutzend Anfragen.

Rechtsanwaltkanzlei Andreas Hennig Abmahnung Christian Weiss: um was geht es?

Wie so oft bei derartigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geht es um den Vorwurf, dass ein Verkäufer bei Ebay sich als Privatverkäufer tarnt, um seinen gesetzlichen Vorschriften zu entgehen. Bereits seit annähernd 10 Jahren führe ich immer wieder Diskussionen, wann genau jemand Privatverkäufer ist und wann er im gewerblichen Ausmaß tätig ist. Die Grenzen sind fließend, ein gewerblicher Verkäufer hat dann natürlich eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten und weitere Vorschriften zu beachten. Wird hiergegen verstoßen, liegt auch ein Verstoß gegen § 3 UWG vor.

Rechtsanwaltkanzlei Andreas Hennig Abmahnung Christian Weiss: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird aufgrund der (vorgeworfenen!) Verletzung des Wettbewerbsrechts und aufgrund des (behaupteten!) Wettbewerbsverhältnisses mit Christian Weiss die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert.
Die Abmahnungen der Kanzlei Andreas Hennig haben sich im Laufe der Zeit insoweit jedoch ein wenig geändert. Zunächst enthielen die Abmahnungen eine Kostenberechnung der Anwaltskosten, die Rechtsanwalt Andreas Hennig für die Angelegenheit fordert. Diese Antwaltskosten wurden mit € 555,60 angegeben, errechnet aus einem Gegenstandswert von € 8.000,00. Zugleich wurde mitgeteilt, dass eigentlich ein Gegenstandswert von € 15.000,00 angemessen sei. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung, welche der Abmahnung von Andreas Hennig beilag, enthielt auch ein Anerkenntnis über die geforderten € 555,60. Inzwischen enthalten die Abmahnungen (zumindest die neueren Abmahnungen, die meiner Kanzlei vorliegen, aber das sind eine ganze Menge!) keine Kostenberechnung mehr und es wird auch insgesamt ein Gegenstandswert von € 15.000,00 angegeben. Dies würde zu deutlich höheren Anwaltskosten führen.

Rechtsanwaltkanzlei Andreas Hennig Abmahnung Christian Weiss: was tun?

Die meisten Fehler nach einer solchen Abmahnung geschehen gleich am Anfang. Daher unser Rat:
- prüfen Sie in Ruhe (aber innerhalb der Frist) die Abmahnung bzw. lassen Sie diese prüfen, reagieren Sie nicht überstürzt
- unterschreiben Sie nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung, diese ist extrem einseitig. Sollte sich die Abmahnung später als unbegründet herausstellen und Sie haben unterschrieben, ist es zu spät!
- auf keinen Fall sollte eine solche Abmahnung ignoriert werden. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen erfolgt bei einem gänzlichen Ignorieren oder Kopf-in-den-Sand-Stecken fast immer eine einstweilige Verfügung, dann wird es deutlich teurer.
Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung sind Ihnen dabei behilflich, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.


Eingestellt am 17.08.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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