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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Rechtsanwalt Sascha Tawil an eBay-Händler

Seit geraumer Zeit bereits erfolgen immer wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Rechtsanwalt Sascha Tawil aus Berlin. Ein Mandant, für den Rechtsanwalt Tawil Abmahnungen ausspricht, ist Thomas Baczewski aus Bornheim, der über eBay Filme und DVDs zum Verkauf anbietet. Auch Ines Martin aus Silbitz lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sascha Tawil aussprechen.

Rechtsanwalt Sascha Tawil Abmahnung: um was geht es?

In der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zeigt Rechtsanwalt Tawil die anwaltliche Vertretung eines bestimmten Mandanten an, wie beispielsweise Thomas Baczewski oder Ines Martin. Diese vertreiben bestimmte Produkte über das Internet. Es wird in der Abmahnung ausgeführt, dass der Empfänger der Abmahnung ebenfalls gewerblich im Internet - beispielsweise über eBay - Waren anbiete, jedoch bestimmte wettbewerbsrechtlich relevante Vorschriften nicht einhalte. Aufgrund eines konkreten Wettbewerbsverhältnis soll auch ein Unterlassungsanspruch bestehen.
Die in den einzelnen Abmahnungen erhobenen Vorwürfe sind je nach Abmahnung recht unterschiedlich. Häufig erfolgen Abmbahnungen wegen eines (behaupteten) Fehlers bei der Widerrufsbelehrung, beispielsweise bei der sog. 40-Euro-Klausel bzw. den Kosten der Rücksendung. In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Thomas Baczewski bzw. Ines Martin gefordert sowie die Erstattung von Anwaltskosten. In einer aktuellen unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnung wird ausgehend von einem Gegenstandswert von € 10.000,00 die Erstattung eines Anwaltshonorars netto in Höhe von
€ 651,80

gefordert.

Rechtsanwalt Sascha Tawil Abmahnung: was tun?

Wenn ich als Anwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt bekomme, prüfe ich immer zuerst, ob diese überhaupt berechtigt ist. Es können sich im Einzelfall eine Vielzahl von Fragestellungen in diesem Zusammenhang ergeben. Bei Abmahnungen im Bereich von eBay ist es immer wieder zu beobachten, dass auch scheinbare Privatverkäufer abgemahnt werden, denen eine gewerbliche Tätigkeit vorgeworfen wird. Dann wird beispielsweise der Umfang der Verkaufstätigkeit genau zu bestimmen sein, um bestimmen zu können, ob die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten wurde oder (noch) nicht.
Als nächstes müsste gegen eine bestimmte Vorschrift zum einen verstoßen worden sein und zum anderen müsste in diesem Verstoß auch zugleich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts liegen. Dies ist oft zweifelhaft und wird in vielen Fällen von den einzelnen Gerichten unterschiedlich ausgelegt.
Wovor man jedoch generell abraten muss, ist die vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Auch die Unterlassungserklärung in den Abmahnungen von Rechtsanwalt Sascha Tawil begünstigt nur Thomas Baczewski bzw. Ines Martin und sollte daher in dieser Form nicht unterschrieben werden, zumal sie einen lange Zeit bindet.
Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, prüfen wir diese gerne und erarbeiten zusammen mit Ihnen eine Strategie.
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Eingestellt am 24.08.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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