Mario Aurich (titanicblau) Abmahnung Wettbewerbsrecht Rechtsanwälte WMW LLP Berlin

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei WMW LLP für Mario Aurich

Derzeit erfolgen in größerem Stil wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei
WMW LLP, Rechtsanwälte S. Wolff-Marting und Diana Wunderlich, im Auftrag von Herrn Mario Aurich aus Berlin. Mario Aurich vertreibt über die Plattform eBay unter dem Mitgliedsnamen titanicblau insbesondere Fensterrahmen. Wenn ich eine solche Abmahnung auf den Tisch bekomme, prüfe ich erst einmal die Angaben in der Abmahnung zu dem Abmahner selbst. Bei eBay hat titanicblau bzw. Mario Aurich inzwischen über 11.000 Bewertungen, alleine im letzten Jahr erfolgten ausweislich der Angaben zum eBay-Profil titanicblau mehr als 900 Bewertungen. Damit ist Herr Mario Aurich ohne Wenn und Aber gewerblicher Händler.
Und damit steht Mario Aurich alias titanicblau im Wettbewerb zu anderen Händlern, die auf demselben sachlichen, zeitlichen und räumlichen Markt vergleichbare Waren oder Dienstleistungen anbieten. Mit anderen Worten: Mario Aurich steht mit all denen im Wettbewerb, die im Internet ebenso Fensterbilder gewerbsmäßig anbieten.

Mario Aurich Abmahnung WMW LLP: um was geht es?

Die von der Kanzlei WMW LLP ausgesprochene Abmahnung des Herrn Mario Aurich trifft Personen bzw. Unternehmen, die ähnliche Waren wie Herr Mario Aurich anbieten und denen vorgeworfen wird, im geschäftlichen Vekehr zu Zwecken des Wettbewerbs tätig zu sein. Außerdem wird in der Abmahnung ein konkreter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht geltend gemacht. Beispielsweise werden folgende wettbewerbsrechtliche Verstöße abgemahnt:
Verstoß gegen die Impressumspflicht
Fehler bei der Widerrufsbelehrung
Verstoß bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Nicht selten sind von derartigen solche eBay-Mitglieder betroffen, die als Privatverkäufer angemeldet sind, denen jedoch eine gewerbliche Tätigkeit vorgeworfen wird. Sollte ein eBay-Mitglied tatsächlich als gewerblicher Händler einzustufen sein, dann treffen ihn in der Tat bestimmte Pflichten. Insbesondere ist ein ausreichendes Impressum bereitzuhalten, ebenso ist eine Widerrufsbelehrung erforderlich.
Leider sind die Grenzen zwischen unproblematischem Privatverkauf und einer gewerblichen Tätigkeit fließend. Die von eBay aufgestellten Kriterien sind wenig hilfreich und für die wettbewersrechtliche Einordnung nicht relevant. Die Rechtsprechnung schaut den Einzelfall genau an und hat dabei gewisse Kriterien herausgearbeitet, ab wann ein eBay-Mitglied als gewerblich einzustufen ist. Wenn der Dachboden ausgeräumt wird und daher auf einmal eine Vielzahl von gebrauchten Waren angeboten werden, ist dies in aller Regel unproblematisch. Anders kann dies jedoch aussehen, wenn man den Dachboden des Nachbars räumt oder für Freunde und Bekannte Waren anbietet oder wenn man (auch) neue Artikel zum Verkauf anbietet. Die einzelnen Gerichte urteilen hier nicht immer einheitlich.

Mario Aurich Abmahnung WMW LLP: was wird gefordert?

Aufgrund des in der Abmahnung erhobenen Vorwurfs einer Verletzung des Wettbewerbsrechts macht die Kanzlei WMW LLP, Rechtsanwälte S. Wolff-Marting und Diana Wunderlich, im Auftrag von Herrn Mario Aurich aus Berlin diverse Ansprüche geltend. Zum einen sollen Sie gegenüber Herrn Mario Aurich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, zum anderen sollen Sie die Kosten der Abmahnung erstatten. Diese werden mit
€ 749,00

angegeben.

Mario Aurich Abmahnung WMW LLP: was jetzt?

Bitte nehmen Sie die Abmahnung ernst! Wir erleben es leider immer wieder, dass Betroffene eine derarige Abmahnung für unberechtigt halten und deswegen nicht reagieren. Dann wundern sie sich, wenn ihnen vom Gerichtsvollzieher eine Einstweilige Verfügung zugestellt wird, mit der sie sich dann an uns wenden. Dann ist es leider schon ziemlich spät und es sind erhebliche (vermeidbare!!!) Kosten entstanden.
Wer eine Abmahnung von Mario Aurich durch die Kanzlei WMW LLP erhalten hat, sollte sich daher lieber gleich an einen spezialisierten Anwalt wenden. Denn wenn sich die Abmahnung als berechtigt herausstellt, dann ist auf alle Fälle eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch bei einer rechtsmissbräuchlich ausgesprochenen Abmahnung (Vorsicht: Nicht jede "Massenabmahnung" ist rechtsmissbräuchlich! Rechtsmissbrauch efordert neben einer Vielzahl von Abmahnungen weitere Anhaltspunkte, die der Abgemahnte im Einzelfall nachzuweisen hat!) kann sich im Einzelfall die Abgabe einer Unterlassungserklärung empfehlen, um Abmahnungen durch andere Händler vorzubeugen.
Andererseits schränkt einen die Unterlassungserklärung nicht unerheblich ein. Wenn ich also eine solche Unterlassungserklärung unterschreibe, dann aber bewußt oder unbewußt hiergegen verstoße, wird es richtig teuer.
Eine anwaltliche Beratung im Fall einer solchen Abmahnung sollte daher selbstverständlich sein. Gerne beraten wir auch Sie!


Eingestellt am 01.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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