WeSaveYourCopyrights Abmahnung Mary Applegate: Jennifer Rush - The Power Of Love

Mary Applegate Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft

Mitunter kommt es vor, dass auch ältere Rechte mit einer Abmahnung bedacht werden. Das ist grundsätzlich eher unbewöhnlich. Denn besonders großen Ansturm erleben die diversen Tauschbörsen insbesondere bei aktuellen Rechten, ob Musik, Filme oder dergleichen. Und da mehr Leute aktuellere Titel herunterladen als ältere Werke, werden hier auch mehr Leute beim Downloaden erwischt. Aber immer wieder kommt es doch dazu, dass ältere Songs abgemahnt werden. Das passiert nunmehr in Form von Abmahnungen der Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights für Mary Applegate.

Mary Applegate Abmahnung WeSaveYourCopyrights: um was geht es?

Jennifer Rush erreichte insbesondere in den 80´er Jahren zahlreiche Erfolge. Sie stürmte regelrecht in die Charts. Einer ihrer ganz großen Hits war der Titel
The Power Of Love

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights vertritt nach eigenen Angaben Mary Applegate. Mary Applegate ist bzw. war die Songschreiberin von Jennifer Rush. Daher erfolgen die Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights für The Power Of Love im Namen von Mary Applegate.

Mary Applegate Abmahnung WeSaveYourCopyrights: was wird gefordert?

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordert in ihren Abmahnungen für diverse Auftraggeber jeweils eine Unterlassungserklärung sowie einen festen Pauschalbetrag. Der Betrag hängt üblicherweise davon ab, ob sich die Abmahnung auf einen Titel oder auf zwei Titel bezieht. Bei einem Titel fordert die Kanzlei WeSaveYourCopyrights üblicherweise einen Pauschalbetrag von
€ 450,00

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass wir bislang zwar zahlreiche WeSaveYourCopyrights Abmahnungen bearbeitet haben, bislang jedoch noch keine für Mary Applegate an dem Jennifer Rush Song The Power Of Love. Sobald mir eine solche Abmahnung vorliegt, werde ich Näheres darüber berichten.

Mary Applegate Abmahnung WeSaveYourCopyrights: was tun?

Lassen Sie sich beraten von einem fachkundigen Anwalt. Sofern Sie sich anwaltlich vertreten lassen, rate ich dringend, dass Sie mit dem Anwalt ein festes Pauschalhonorar vereinbaren. In diesem Fall liegt die gesamte finanzielle Belastung (eigener Anwalt + Kosten der Abmhnung, Schadensersatz etc.) regelmäßig unter dem Betrag, der in der Abmahnung gefordert wird.
Abmahnung erhalten?
Hilfe vom Anwalt: 06221 434030


Eingestellt am 03.04.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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