Abmahnung Rasch Rechtsanwälte: Jennifer Lopez

Jennifer Lopez Abmahnung durch die Kanzlei Rasch

Wir haben in der letzten Zeit in unserer Kanzlei eine erhebliche Anzahl von Abmahnungen der Kanzlei Rasch bearbeitet. Zahlreiche Internetnutzer erhalten von dieser Kanzlei eine urheberrechtliche Abmahnung, in der Ihnen vorgeworfen wird, ein urheberrechtlich geschütztes Werk illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Die Kanzlei Rasch wird dabei tätig im Auftrag der Firmen Universal Music und EMI Music. Im Auftrag von Universal Music häufen sich derzeit die Abmahnungen für Musiktitel von Jennifer Lopez. Vor allem folgendes Album von Jennifer Lopez wird derzeit besonders häufig abgemahnt:
Jennifer Lopez - Love?

Rasch Abmahnung Jennifer Lopez: hafte ich für alle Verstöße über meinen Anschluss?

Dem Empfänger der Abmahnung wird von Seiten der Kanzlei Rasch nicht vorgeworfen, dass er das jeweilige Werk von Jennifer Lopez eigenhändig heruntergeladen und damit verbreitet hat. Dies kann die Kanzlei Rasch auch regelmäßig überhaupt nicht nachweisen. Vielmehr wird nur der Vorwurf erhoben, dass der Verstoß über Ihren Internetanschluss begangen worden sein soll. Hierfür sollen Sie haften.
Damit wird von der Kanzlei Rasch die sogenannte Störerhaftung ins Spiel gebracht. In gewissen Fällen haftet der Anschlussinhaber auch für Verstöße, die Dritte über seinen Anschluss begangen haben. Es muss dabe jedoch die Verletzung einer Prüf- bzw. Überwachungspflicht nachgewiesen werden. Die Rechtslage ist hier keinesfalls so eindeutig wie von der Kanzlei Rasch in der Abmahnung ausgeführt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem kostenlosen

das Sie sich gerne herunterladen können.

Rasch Abmahnung Jennifer Lopez: was wird gefordert?

Aufgrund des in der Abmahnung erhobenen Vorwurfs, dass über Ihren Internetanschluss das genannte Album von Jennifer Lopez illegal verbreitet worden sein soll, fordert die Kanzlei Rasch von Ihnen eine Unterlassungserklärung sowie pauschal € 1.200,00.

Rasch Abmahnung Jennifer Lopez: ist dise Forderung berechtigt?

Grundsätzlich kommt es natürlich erst einmal darauf an, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt war. Näheres hierzu finden Sie in unserem kostenlosen Handbuch. Wenn die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist stellt sich jedoch erst die Frage, ob die Höhe der Forderung ebenfalls berechtigt ist. Diese Frage beantworten wir definitiv mit einem klaren "Nein!"

Rasch Abmahnung Jennifer Lopez: was tun?

Gerne prüfen wir auch Ihre Jennifer Lopez Abmahnung auf ihre Berechtigung. Sofern dies notwendig ist erarbeiten wir für Sie eine individuelle Unterlassungserklärung und stehen Ihnen zur Seite wenn es darum geht, überzogene Forderungen abzuwehren.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 27.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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