Abmahnung APW Rechtsanwälte & Notar: Universal Pictures International Germany GmbH - Eine offene Rechnung

APW Rechtsanwälte Abmahnung Universal Pictures: Eine offene Rechnung

Ein Mandant unserer Kanzlei hat mir vor kurzem eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund vorgelegt. Auftraggeber der Kanzlei APW ist bei dieser Abmahnung die Firma
Universal Pictures International Germany GmbH

Die Firma Universal Pictures ist Inhaberin der Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. So sind in der Vergangenheit auch bereits zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei APW im Namen der Universal Pictures GmbH ausgesprochen werden.

APW Rechtsanwälte Abmahnung Universal Pictures: um was geht es?

Da die Universal Pictures GmbH die Verwertungsrechte an Filmen besitzt, geht es auch in den Abmahnungen um Filme. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, einen urheberrechtlich geschützten Film der Universal Pictures GmbH illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. In unserem Fall geht es konkret um den Film
Eine offene Rechnung

Neben Eine offene Rechnung lässt die Universal Pictures GmbH jedoch nach wie vor auch andere Filme abmahnen.

APW Rechtsanwälte Abmahnung Universal Pictures Eine offene Rechnung: was wird gefordert?

Die Abmahnungen der Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notar sind recht kurz gehalten. Im Kern besteht der Vorwurf darin, dass ein beauftragtes Dienstleistungs-Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten festgestellt haben soll. Auf der ersten Seite der Abmahnung finden sich hierüber genauere Angaben wie der Filmname (in unserem Beispiel also Eine offene Rechnung), ein p2p-Netzwerk, ein Dateiname, der Hash-Wert, eine IP, ein Provider sowie ein genauer Zeitpunkt.
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer Unterlasungserklärung gegenüber der Universal Pictures GmbH gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 450,00

APW Rechtsanwälte Abmahnung Universal Pictures Eine offene Rechnung: was tun?

Hierzu kommt es natürlich darauf an, ob der in der Abmahnung enthaltene Vorwurf berechtigt ist. In vielen Fällen besteht eine Haftung des Anschlussinhabers auch für Verstöße durch Dritte, die diese über seinen Anschluss vorgenommen haben. Zumindest dann, wenn der Verstoß nicht nachweislich ausgeschlossen werden kann, ist es wirtschaftlich absolut zu verhindern, dass der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Denn dies würde zu einer Kostenexplosion führen. In zahlreichen Fällen empfiehlt sich daher die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auch geeignet sein, weitere Abmahnungen der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar zu verhindern.
In zahlreichen Abmahnungen werden außerdem zu hohe Forderungen gestellt. Die finanziellen Forderungen lassen sich oftmals deutlich senken.
Gerne helfen wir auch Ihnen nach Erhalt einer solchen Abmahnung!
Abmahnung erhalten? Hilfe vom Anwalt:
06221 434030


Eingestellt am 10.04.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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