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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2013 Universal Music GmbH: Madonna - MDNA
Madonna - MDNA: Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte für Universal Music GmbH
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist mit Mandanten wie der Universal Music GmbH einer der größten Player im Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen bundesweit und wird dies wohl auch im Jahr 2013 bleiben. Derzeit erfolgen durch Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen unter anderem für das Album Madonna - MDNA. Am Beispiel von Madonna - MDNA wollen wir Ihnen aktuelle Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen darstellen und Ihnen Möglichkeiten zur Verteidung darstellen.Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2013 Universal Music GmbH: um was geht es?
Ihnen als Empfänger einer solchen Abmahnung wird vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss das MusikalbumMadonna - MDNA
illegal via Tauschbörse im Internet verbreitet worden sein soll. Dies sei aufgrund Ermittlungen der Firma Promedia beweissicher dokumentiert. Nach unserem Kenntnisstand gehört die Firma Promedia im Übrigen Herrn Rechtsanwalt Rasch. Über die letzten Jahre hatte die Firma Promedia zahlreiche Ermittlungsergebnisse geliefert, die von den Gerichten anerkannt worden sind.
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2013 Universal Music GmbH: was wird gefordert?
Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album Madonna - MDNA fordert man von Ihnen in der Abmahnung eine Pauschalzahlung in Höhe von€ 1.200,00
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Universal Music GmbH.
Rasch Rechtsanwälte Abmahnung 2013 Universal Music GmbH: was tun?
Nicht für jede Urheberrechtsverletzung haftet immer und automatisch der Anschlussinhaber. Dies galt früher vielleicht einmal, ist seit der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu dieser Thematik jedoch anders zu beurteilen.Gerade wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde, sondern durch Dritte, bestehen gute Chancen, zumindest die finanziellen Forderungen insgesamt abzuwehren.
Wir haben bereits mehrere Tausend Abmahnungen insgesamt bearbeitet und sind auch Ihnen gerne mit Rat und Tat behilflich.
Eingestellt am 12.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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