Rasch Rechtsanwälte Hamburg 2013 Abmahnung Universal Music: Sarah Brightman - Dreamchaser

Universal Music Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte 2013: Sarah Brightman - Dreamchaser

Das Album Dreamchaser von Sarah Brightman ist das vorerst letzte Album von Sarah Brightman. Die Verwertungsrechte an Sarah Brightman - Dreamchaser hat die Universal Music GmbH, die im Wege der Abmahnung durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte gegen Personen vorgeht, denen eine Urheberrechtsverletzung über ihren Internetanschluss vorgeworfen wird. Da Sarah Brightman - Dreamchaser als Erscheinungsdatum den 05.04.2013 aufweist, düften erfahrungsgemäß vor allem im Jahr 2013 zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer ausgesprochen werden, denen eine Urheberrechtsverletzung an Sarah Brightman - Dreamchaser vorgeworfen wird.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Universal Music 2013: was wird gefordert?

Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album Dreamchaser von Sarah Brightman werden Sie zu einer Pauschalzahlung in Höhe von
€ 1.200,00

aufgefordert. Außerdem sollen Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber der Universal Music GmbH abgeben. Dabei ist lediglich aufgrund der (behaupteten) Ermittlungsergebnisse noch nicht einmal nachgewiesen, dass Sie für die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung überhaupt verantwortlich sind. Der BGH hat unlängst klar gestellt, dass Eltern unter gewissen Voraussetzungen selbst dann nicht für Verstöße ihrer Kinder haften, wenn sie diese nicht lückenlos überwacht hatten. Das war bislang - sehr zur Freude der Universal Music GmbH bzw. der Universal Music GmbH - anders gesehen worden. Bislang hatten Eltern mehr oder weniger immer gehaftet. Freilich ist es bei dem Album Sarah Brightman - Dreamchaser wohl auch eher unwahrscheinlich, dass Ihre minderjährigen Kinder sich dieses Album heruntergeladen haben.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Universal Music 2013: was tun?

Die Erfahrung zeigt, dass man eine Abmahnung immer erst gründlich durch einen eigenen Anwalt prüfen lassen sollte. Hieraus ergeben sich häufig Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung.
Wir haben bereits Erfahrungen aus mehreren Tausend Abmahnberatungen und stehen auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sollten Sie auch von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte eine Abmahnung im Auftrag der Universal Music GmbH bezüglich des Albums Sarah Brightman - Dreamchaser erhalten haben.



Eingestellt am 29.03.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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