Waldorf Frommer Warner Bros. Abmahnung: Der kleine Hobbit (The Hobbit) - Eine unerwartete Reise; Hin und zurück 2013

Der Kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise: Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros.

Auch das Vorgängerbuch zum Herrn der Ringe wurde inzwischen verfilmt: Der kleine Hobbit (The Hobbit). Hatte in gedruckter Form noch ein Buch gereicht, wird Der kleine Hobbit (The Hobbit) in drei Filmen gedreht. Der erste Teil Eine unerwartete Reise wurde bereits gedreht, ebenso der zweite Teil, der ursprünglich den Namen Hin und zurück erhalten sollte. Nunmehr wird aber wohl der noch zu drehende dritte Teil von Der kleine Hobbit (The Hobbit) den Namen Hin und zurück erhalten, während der zweite Teil den Namen The Hobbit: The Desolation of Smaug erhält. Ein deutscher Name ist hierfür bislang noch nicht bekannt.
Der kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise wurde im Jahr 2012 gedreht und kam am 14.12.2012 in die Kinos. The Hobbit: The Desolation of Smaug tragen wurde ebenso bereits gedreht und soll in den USA am 13.12.2013 in die Kinos kommen, in Deutschland schon am 12.12.2013. Für Der kleine Hobbit - Hin und zurück sollen im Jahr 2013 noch Dreharbeiten stattfinden, die Veröffentlichung ist für das Jahr 2014 geplant.
Wer Der kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise, The Hobbit: The Desolation of Smaug oder auch Der kleine Hobbit - Hin und zurück ohne Zustimmung des Rechteinhabers, also der Firma Warner Bros., in einer Tauschbörse herunter lädt, gibt die Datei nicht nur für Dritte im Internet frei, sondern begeht gleichzeitig eine Urheberrechtsverletzung, die zu einer Abmahnung durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer führen kann.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Sie sollen - so der Vorwurf in der Abmahnung - entweder einen oder alle der Filme
Der kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise
The Hobbit: The Desolation of Smaug
Der kleine Hobbit - Hin und zurück

illegal im Internet herunter geladen und hierdurch automatisch aufgrund der Nutzung einer Tauschbörse einer unbegrenzten Vielzahl anderer Internetnutzer zum Download angeboten haben. Die Abmahnung ist denn auch überschrieben mit den blumigen Worten
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sind Sie nicht alleine. Alleine die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Jahr für Jahr mehrere Zehntausend Abmahnungen, alleine unsere Kanzlei vertritt etliche Abgemahnte.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: was will man von mir?

Aufgrund des Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung an einem der Filme Der kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise, The Hobbit: The Desolation of Smaug oder Der kleine Hobbit - Hin und zurück werden Sie zur Zahlung in Höhe von
€ 956,00

aufgefordert. Werden 2 Filme auf einmal abgemahnt, werden stattdessen
€ 1.566,00

gefordert, bei allen 3 Filmen üblicherweise über € 2.000,00. In jedem Fall wird von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Warner Bros. gefordert.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: wie reagiere ich hierauf?

Machen Sie nicht den Fehler, die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Diese wurde von der Kanzlei Waldorf Frommer ganz im Sinne von Warner Bros. erstellt. Dies ist natürlich zulässig, schließlich will jeder Anwalt vor allem die Interessen seines Mandanten vertreten. Freilich sind Sie auch nicht verpflichtet, das beigefügte Muster zu unterschreiben. Anders als noch bis letztes Jahr weist die Kanzlei Waldorf Frommer auch nicht mehr darauf hin, dass eine Änderung der beigefügten Unterlassungserklärung zu deren Unwirksamkeit führen könne.
Oftmals drohen hier weitere Abmahnungen wenn Sie etwa mehrere der Filme Der kleine Hobbit - Eine unerwartete Reise, The Hobbit: The Desolation of Smaug beziehungsweise Der kleine Hobbit - Hin und zurück oder sogar ganz andere Filme herunter geladen haben. Werden die Verstöße von Waldorf Frommer nacheinander ermittelt, drohen von dort auch nacheinander mehrere Abmahnungen, ob durch die Firma Warner Bros. oder anderer Firmen.
Wichtig ist es daher auf alle Fälle, diese Folgeabmahnungen zu verhindern. Wir stehen Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und weise für Sie auch unberechtigte Forderungen zurück. Denn schließlich werden in solchen Abmahnungen nicht selten gänzlich unberechtigte oder auch zu weitgehende Forderungen gestellt.


Eingestellt am 13.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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