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Abmahnung Kinostar Theater GmbH durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft
Fareds Abmahnung für Kinostar Theater GmbH
Über die Abmahntätigkeit der Kanzlei Fareds wurde auf dieser Seite bereits berichtet. Die Kanzlei Fareds verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird die unberechtigte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, Kazaa oder Bittorent.Aktuell verschickt die Kanzlei Fareds unter anderem urheberrechtliche Abmahnungen für die Kinostar Theater GmbH. Die Kinostar Theater GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an unterschiedlichen Werken (Filmwerke). Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Kinostar Theater GmbH wegen einer behaupteten Urheberrechtsvereltzung an folgendem Film:
Survival of the Dead.
Die Kanzlei Fareds fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Kinostar Theater GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag soll die behaupteten Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten und beträgt bei Abmahnungen durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Kinostar Theater GmbH in der Regel € 850,00.
Vorsicht
Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten.Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft geltend gemachten Ansprüche der Kinostar Theater GmbH berechtigt sind.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Eingestellt am 28.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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