Waldorf Frommer Abmahnung Zorn der Titanen

Zorn der Titanen & Co.: Abmahnung Waldorf Frommer

Wie wichtig die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist, erleben wir in unserer Praxis immer wieder. Fast täglich rufen uns Betroffene einer Abmahnung an, die vor kurzem eine Abmahnung der Kanzlei XY erhalten hatten und hierauf brav die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben und den geforderten "Vergleichsbetrag" bezahlt haben. Natürlich in der trügerischen Annahme, dass dann Ruhe einkehren würde. Meistens ist jedoch das Gegenteil der Fall.

Zorn der Titanen Abmahnung Waldorf Frommer: Der Fall

Heute erhielt ich den Anruf eines solchen Betroffenen. Vor gut einem Monat Abmahnung von Waldorf Frommer, € 956 gezahlt und Unterlassungserklärung unterschrieben. 2 Wochen später Abmahnung durch eine andere Kanzlei, € 910 gezahlt und Unterlassungserklärung unterschrieben. Heute war dann die 3. Abmahnung im Briefkasten, diesmal wieder von Waldorf Frommer, dafür liegt die Forderung diesmal gleich bei € 1.566,00. Es geht diesmal um die 2 Filme
Zorn der Titanen

und
Die Reise zur geheimnisvollen Insel

Aufgrund unserer Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer lässt sich sagen, dass die aktuelle Abmahnung wegen Zorn der Titanen und Die Reise zur geheimnisvollen Insel wohl ziemlich sicher verhindert hätte werden können - bei richtiger Reaktion gleich auf die erste Abmahnung vor einem Monat.

Zorn der Titanen Abmahnung Waldorf Frommer: was tun?

Die finanziellen Forderungen aus einer Abmahnung sind eine Seite der Medaille - auch wenn es unmittelbar zwar mehr schmerzen mag als die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist der Geldbetrag meist das kleinere Übel. Das entscheidende ist der Unterlassungsanspruch. Und hier werden die meisten Fehler gemacht. Erfahrungsgemäß hat jemand, der beispielsweise den Film Zorn der Titanen heruntergeladen, sondern zahlreiche weitere Werke. Und hier drohen Abmahnungen wegen weiterer Filme / Musikalben / Hörbücher etc., je nachdem was noch so herunter geladen wurde. Dies sollte man ebenso beachten, wenn man den Verstoß nicht selbst begangen hat, sondern Dritte dies (möglicherweise) waren, beispielsweise bei einer Familie, einer WG oder bei WLAN-Nutzung.
Daher sollte man sich davor hüten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die beispielsweise nur den Film Zorn der Titanen umfasst. Die Firma Warner Bros. hat außer Zorn der Titanen noch weitere abmahnträchtige Filme und die Kanzlei Waldorf Frommer neben der Firma Warner Bros. noch dutzende weitere Auftraggeber. Folgeabmahnungen sind daher sehr wahrscheinlich, können jedoch mit der richtigen Unterlassungserklärung verhindert werden.
Abmahnung Waldorf Frommer?
06221 434030
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Eingestellt am 06.07.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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