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U+C Abmahnung 2012 DigiProtect GmbH: Heike Kospach - Tanz, German Top 100 Single Charts
Heike Kospach - Tanz (German TOP 100): Abmahnung der DigiProtect GmbH durch U+C Rechtsanwälte
Als ich Mitte Juni 2012 in unser Kanzleipostfach schaute dachte ich, mich trifft der Schlag. Ein Mandant hatte eine Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg bekommen. So weit so gut. Allerdings hatte ich die Kanzlei U+C aufgrund der bisher von dort ausgesprochenen Abmahnungen gedanklich als "Porno-Kanzlei" abgespeichert. Unzählige Abmahnungen, die meine Kanzlei von U+C bearbeitet hatte (und nach wie vor bearbeitet), drehen sich um Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen.Einer von mehreren Dutzend Auftraggebern ist die Firma DigiProtect GmbH. Die DigiProtect GmbH wertet Pornos und Musik aus, was so viel heißt wie: Die DigiProtect GmbH lässt über diverse Anwaltskanzleien Tausende urheberrechtlicher Abmahnungen verschicken. Bei Pornos ist die Kanzlei U+C eingeschaltet, die Abmahnungen wegen zahlreicher unterschiedlicher Musiktitel erledigten bislang diverse andere Kanzleien, wobei sich die DigiProtect GmbH wie kaum ein anderes Unternehmen in der mittlerweise gut durch organisierten Abmahnindustrie immer wieder durch mehrere Anwaltswechsel hervorgetan hat. Die Musik-Abmahnungen von DigiProtect kamen unter anderem von der Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner aus Berlin, von der Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt, von der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg, von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt und ganz früher wohl auch noch von der Kanzlei Graf von Westphalen aus Frankfurt oder der Kanzlei von Kenne & Partner aus Berlin. Einige dieser Kanzleien sind wohl noch aktiv für die DigiProtect tätig, andere sind nicht mehr mandatiert. In zahlreichen Fällen ging es dabei um Titel, die sich auf Samplern wie den German Top 100 Single Charts befinden. U+C hatte für DigiProtect ausschließlich "Liebesfilme" abgemahnt.
U+C Abmahnung DigiProtect 2012: Die Wende
In der aktuellen Abmahnung schaute ich zunächst auf den geforderten Betrag und war ein wenig irritiert. Anstelle der üblichen € 650,00 wurden dort "lediglich"€ 340,00
als pauschalen Abgeltungsbetrag. Doch die Hoffnung, dass man bei U+C die geforderten Beträge für die zahlreich abgemahnten Pornos auf ein halbwegs maßvolles Maß reduziert hat, wurde schnell enttäuscht. Nunmehr war klar, das U+C auch Abmahnungen im Bereich Musik, vor allem im Bereich der German Top 100 Single Charts ausspricht. Der aktuelle Titel lautet:
Tanz
,die Verwertungsrechte hat Frau Heike Kospach. Die Unterlassungserklärung soll auch nicht gegenüber der DigiProtect GmbH abgegeben werden, sondern gegenüber Frau Heike Kospach. Klingt unspektakulär, ist jedoch ein Trick, um Ihnen noch zahlreiche weitere Abmahnungen zukommen zu lassen. Diesen Trick hatte man zunächst bei der bislang tätigen Kanzlei Schalast & Partner angewandt, später bei der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft und nunmehr knüpft die Kanzlei U+C an diese "Tradition" offenbar nahtlos an. Zunächst wird von U+C also der Titel Tanz von Cassandra Steen abgemahnt, mit der geforderten Unterlassungserklärung gegenüber Heike Kospach. In der Vergangenheit folgten Abmahnungen an denselben Betroffenen wegen anderer Titel auf den German Top 100 Single Charts. Die Firma DigiProtect GmbH forderte in diesen neuen Abmahnungen Unterlassungserklärungen gegenüber anderen Personen oder ihr selbst. Dass dies bei den aktuellen Abmahnungen von U+C anders sein sollte, dafür sehe ich derzeit keine Veranlassung. Ich bin gespannt, wie sich das Jahr 2012 weiter entwickelt... Vorsicht also vor weiteren Abmahnungen aus den German Top 100 Single Charts!!!
U+C Abmahnung DigiProtect GmbH 2012 German Top 100 Single Charts: was tun?
Um Folgeabmahnungen aus dem weiten Bereich der German Top 100 Single Charts zu verhindern, ist die von U+C vorgelegte Unterlassungserklärung naturgemäß ungeeignet. Bei DigiProtect hätte man es zwar sicherlich gerne, wenn Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Ein Recht hat die DigiProtect GmbH jedoch auch bei einer berechtigten Abmahnung nicht. Vielmehr können Sie eine eigene Unterlassungserklärung formulieren oder erstellen lassen. Auch hier ist vor zahlreichen Vorlagen aus dem Internet zu warnen, diese öffnen Folgeabmahnungen in der Regel auch die Türen.Bei fast allen zuvor für die DigiProtect tätigen Kanzleien, von denen wir Abmahnungen bearbeitet haben, konnten wir die geforderten Beträge zum Teil deutlich reduzieren. Auch bei den Pornos ging U+C zum Teil deutlich mit den Forderungen herunter.
Wichtig ist daher:
1. Nicht mehr zahlen als unbedingt nötig!
2. Wenn überhaupt, dann nur einmal zahlen!
Ob eine Zahlung überhaupt notwendig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Dies übernehmen wir gerne für Sie. Ebenso ersttellen wir für Sie eine geeignete Unterlassungserklärung, die Folgeabmahnungen verhindert.
Hilfe vom Anwalt bei Abmahnung:
06221 434030 (oder)
06221 3262121
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Eingestellt am 29.06.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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