Ferrero Deutschland GmbH Abmahnung Schiedermair Rechtsanwälte: Sammelpunkteverkauf über Ebay

Schiedermair Rechtsanwälte Abmahnung für die Ferrero Deutschland GmbH

(Nicht nur) Allen Fußballfans sind wahrscheinlich seit Jahren die bekannten Sammelbilder von Ferrero bekannt. Im EM-Jahr 2012 hat die Ferrero Deutschland GmbH eine Fan Collection EM 2012 aufgelegt. Gegen Hereingabe einer bestimmten Zahl von Sammelpunkten erhält der Kunde attraktive Prämien von der Ferrero Deutschland GmbH. Die Sammelpunkte sind auf zahlreichen Produkten der Ferrero Deutschland GmbH angebracht.
Nunmehr wird bekannt, dass die Ferrero Deutschland GmbH mittels Abmahnung durch die Kanzlei Schiedermair gegen Personen vorgeht, die die Sammelpunkte über Ebay verkaufen. Mit der Abmahnung wird vor allem die Unterlassung des Verkaufs der Sammelpunkte über Ebay (bzw. über das Internet) geltend gemacht. Die Begründung ist offenbar, dass ab einer gewissen Vielzahl von Punkten nach Auffassung der Ferrero Deutschland GmbH bzw. der Kanzlei Schiedermair Rechtsanwälte nicht mehr von einer ordnungsgemäßen Beschaffung der Sammelpunkte auszugehen sei.

Ferrero Abmahnung Schiedermair: was tun?

Wie bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollte zunächst geprüft werden, ob die Abmahnung an sich berechtigt ist. Wurden beispielsweise gefälschte Sammelbilder verkauft, kann die Ferrero Deutschland GmbH natürlich dagegen vorgehen. Genau geprüft werden müssen jedoch die Fälle, in denen Original-Sammelbilder von Ferrero in großer Zahl über Ebay verkauft werden. Der Verkauf von Ferrero-Sammelbildern, die sich eine mehrköpfige Großfamilie durch den mehrwöchigen regelmäßigen Kauf von Ferrero-Produkten erworben hat, dürfte wohl unbedenklich sein. Wenn hingegen die Sammelpunkte vor dem Verkauf weitergegeben wurden oder wenn der Verkäufer die Sammelbilder der Ferrero Deutschland GmbH beispielsweise aus dem Müll gefischt hat, ist die Sache kritisch. Denkbar sind solche Fälle vor allem dann, wenn der Verkäufer Zugriff auf die entsorgten Verpackungen hat, beispielsweise im Geschäft oder bei der Müllabfuhr.
Da wettbewerbsrechtliche Abmahnungen generell recht hohe Streitwerte haben und somit gerichtliche Verfahren hier äußerst teuer sind, sollte man eine Unterlassungsklage bzw. eine einstweilige Verfügung lieber nicht riskieren. Gerne prüfen wir für Sie Ihre Abmahnung und raten Ihnen, was zu tun ist. Ebenso sind wir Ihnen gerne behilflich, überzogene Forderungen zurückzuweisen.


Eingestellt am 04.06.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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