JBB Rechtsanwälte + Kanzlei Komning Abmahnung Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Liga Total

Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG Abmahnung durch JBB Rechtsanwälte bzw. Komning Rechtsanwälte

In der letzten Zeit häufen sich wieder einmal die Abmahnungen, die von der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG an zahlreiche Betreiber von Kneipen, Bars und Restaurants verschickt werden. Kein Wunder, die Bundesliga-Spielzeit 2012/2013 hat vor kurzem begonnen. Abmahnungen der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG sind bislang sowohl von der Kanzlei JBB Rechtsanwälte (Jaschinkski Biere Brexl Partnerschaft) aus Berlin als auch von der Kanzlei Komning Rechtsanwälte (Neubrandenburg, Greifswald) bekannt. In den Abmahnungen geht es um den Vorwurf, dass in der jeweiligen gastronomischen Einrichtung illegal Bundsligaspiele über Sky gezeigt worden sein sollen.

Sky Deutschland Abmahnung: wie kommt es dazu?

Immer wieder kommen unangemeldet und inkognito Kontrolleure in Kneipen bzw. andere gastronomische Betriebe. Der Einfachheit halber wird im Folgenden von Kneipen gesprochen. In letzter Zeit sind auch Vereinsheime bzw. Vereinsgaststätten betroffen. Die Kontrolleure sind im Auftrag der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG unterwegs und sollen kontrollieren, ob in den Kneipen nicht etwa unerlaubt das Programm von Sky gezeigt wird. Der Kontrolleur, der üblicherweise nicht als solcher zu erkennen ist, hält sich kurz in der Kneipe auf, schaut sich um, trinkt eventuell ein Bier (das zumindest wurde bislang zum Teil so von den Anwälten von Sky vorgetragen) und macht nach dem Verlassen des Lokals Notizen. Dabei bedient er sich üblicherweise eines von Sky Deutschland zur Verfügung gestellten Formulars, in dem er nur einige Punkte abhaken muss. In einer unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnung von Sky Deutschland durch die Kanzlei JBB Rechtsanwälte wird darauf hingewiesen, dass Sky Deutschland wöchentlich bis zu 4.000 Kontrollen durchführt.
Sofern der Kontrolleur im konkreten Fall feststellt bzw. festgestellt haben will, dass in der Kneipe der Sender Sky den Gästen gezeigt wurde, obwohl hierfür keine Lizenz vorliegt, macht er eine Meldung und es kommt zur Abmahnung. Die Abmahnungen der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG kommen dabei entweder von der Kanzlei JBB Rechtsanälte oder aber von der Kanzlei Komning Rechtsanwälte.

Sky Deutschland Abmahnung: was wird gefordert?

Die JBB Rechtsanwälte bzw. die Komning Rechtsanwälte zeigen die anwaltliche Vertretung der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG an und teilen mit, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliege. Dies wird mit einer angeblich unlizenzierten Ausstrahlung von Sky begründet.
Hierfür wird zunächst - wie bei Abmahnungen üblich - die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus wird Schadensersatz geltend gemacht, der auch die Anwaltkosten beinhaltet. Hier wurden bislang durchaus unterschiedliche Beträge gefordert. Zum Teil wurden € 2.000,00 gefordert, zum Teil auch lediglich € 800,00. In manchen Abmahnungen gibt man sich auch mit deutlich weniger zufrieden, wenn der Wirt mit der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG einen Vertrag abschließt.

Sky Deutschland Abmahnung: was tun?

Die Rechtsanwälte JBB bzw. Komning schießen im Auftrag der Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG recht scharf. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, kommt es in zahlreichen Fällen zur Beantragung einstweiliger Verfügung. Ein solches gerichtliches Eilverfahren führt in aller Regel dazu, dass ohne mündliche Verhandlung Ihnen gegenüber ein gerichtliches Verbot erlassen wird. Wird hiergegen Widerspruch eingelegt, kommt es zu einer mündliche Verhandlung. Als Gegenstandswert für derartige Verfahren wird üblicherweise ein Betrag von € 25.000,00 angenommen.
Man sollte die Abmahnung der Kanzlei JBB Rechtsanwälte bzw. Komning Rechtsanwälte daher nicht einfach ignorieren. In vielen Fällen kam es wohl bislang dazu, dass auch unberechtigte Abmahnungen ausgesprochen worden waren. Die Gastwirte hatten einen wirksamen Vertrag mit der Telekom abgeschlosssen über Liga Total. Dabei kam es wohl in etlichen Fällen dazu, dass die Telekom bzw. deren Vertreter den Vertragspartner zugesichert haben, sie könnten Liga Total in ihrer Kneipe zeigen. Dies ist jedoch leider in den AGB ausgeschlossen. Denn Liga Total darf nur privat angesehen werden, für die gewerbliche Verwertung von Liga Total wäre ein gesonderter Lizenzvertrag notwendig.
Wenn tatsächlich nicht das Programm von Sky, sondern Liga Total gezeigt wurde, kann die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG keine Unterlassung verlangen. Es kam jedoch offenbar vor, dass der Kontrolleur fälschlicherweise trotzdem die Angabe gemacht hat, dass Sky gezeigt worden sei, obwohl Liga Total ausgestrahlt wurde. Dies ist dann eine Beweisfrage.
In vielen Fällen wird eine Unterlassungserklärung abzugeben sein. Wir raten jedoch dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, welche der Sky Deutschland Abmahnung beigefügt ist. Die Unterlassungserklärung, die einer aktuellen uns vorliegenden Abmahnung durch die Kanzlei JBB Rechtsanwälte beigefügt war, beinhaltet (unter anderem) eine Verpflichtung zur Zahlung von € 2.000,00, zahlbar in Raten. Nach Ziff. 4. der Unterlassungserklärung sind bei nicht fristgerichter oder nicht vollständiger Zahlung der "Mindestschaden" von € 5.148,00 sowie Anwaltskosten von € 911,80 zu zahlen, insgesamt somit über € 6.000,00!! Außerdem ist Sky Deutschland dann berechtigt, weitere Ansprüche geltend zu machen. Für viele Wirte würde dies sicherlich das Ende bedeuten.
Um nicht unter die Räder zu geraten, sollte man bei derartigen Abmahnungen immer einen eigenen Anwalt zu Rate ziehen, der die Abmahnung im Einzelfall prüfen kann.

Sky Deutschland Abmahnung 2017

In vielen Fällen hat die Firma Sky Deutschland inzwischen Klage erhoben oder den Erlass von Mahnbescheiden erwirkt. Einige der Klageverfahren betrafen unsere Mandanten, da wir zahlreiche Gastwirte vertreten, die eine Abmahnung von Sky Deutschland bekommen haben, vertreten durch die Kanzlei Komning oder JBB Rechtsanwälte. Die Firma Sky Deutschland ist zum Teil sehr hartnäckig und zieht nach unserer Erfahrung auch in Fällen vor Gericht, in denen eine Haftung des Beklagten zweifelhaft ist.
Ein für uns und eine Mandantin unserer Kanzlei höcht erfreuliches Urteil erhielten wir vor kurzem durch das Landgericht Potsdam, mit dem das Gericht gegen eine von uns vertretene Mandantin die Klage abgewiesen und der Firma Sky Deutschland die Kosten des Rechtsstreits auferlegt hat. Das Urteil finden Sie hier:
http://www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de/News/Abmahnung_Sky_Deutschland_Urteil_Landgericht_Potsdam_Klageabweisung_Komning


Eingestellt am 24.09.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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4 Kommentare zum Artikel "JBB Rechtsanwälte + Kanzlei Komning Abmahnung Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Liga Total":

Am 11.05.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,

ich habe heute auch ein Schreiben von JBB bekommen. Hier wird auch der Vorwurf geltend gemacht das SKY gelaufen ist. Ich habe SKY privat abonniert aber auch zu teilen gewerblich genutzt.
Jetzt meine Frage, ist man mit 2000,00 € dann aus dem Schneider oder kann es unter Umständen so kommen das Sky weitere Forderungen stellt. In dem Schreiben wird keine Person haftbar gemacht sondern es wurde einfach nur an die Betriebsstätte geschickt. Ich habe Sky gekündigt und das Gewerbe zum Juni gekündigt...wie soll ich mich verhalten?

Am 13.05.2013 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage,

hier kommt es darauf an, was genau der Vorwurf ist und inwiefern eine unerlaubte gewerbliche Nutzung vorlag. Ohne die Fakten zu können kann ich keine verbindliche Aussage treffen.
Gerne können Sie mich einmal telefonisch kontaktieren, damit wir den Vorgang besprechen.

Freundliche Grüße
Andreas Forsthoff

Am 08.04.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo Herr Forsthoff,
ich habe auch so ein Schreiben bekommen. Die wollen über 3.000 € von mir.
Ich betreibe eine kleine Gaststätte in einem Vereinsheim. Während das Vereinheim vermietet war, wurde dort Sky Bundesliga gezeigt. Ein Hinweis "geschlossene Gesellschaft" war an der Tür angebracht.
Nach Rücksprache mit dem Mieter, teilte dieser mit, dass ein Unbekannter an diesem Tag, bat zur Toilette gehen zu dürfen. Das war wohl der Kontrolleur.
Meine Frage: Soll ich das Schreiben ignorieren?

Freundliche Grüße
Susanne

Am 08.04.2014 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag,
ignorieren sollten Sie dieses Schreiben auf keinen Fall, ansonsten droht eine einstweilige Verfügung und die macht das Ganze noch deutlich teurer. Es sollte daher auf jeden Fall eine Stellungnahme abgegeben werden. Gerne können Sie sich diesbezüglich an uns wenden.
Freundliche Grüße
Andreas Forsthoff

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