Fareds Abmahnung 2012: FT United feat. Goldstern - all about you, Kindervater - Spotlight, Lolita Jolie - Non Non Non, Die Atzen - Party (Ich will abgehen)

Abmahnwelle der Kanzlei Fareds im Jahr 2012: Gleich 4 auf einen Streich

Über Abmahnungen der Kanzlei Fareds aus Hamburg haben wir in diesem Blog bereits reichlich berichtet. Im letzten Jahr hatten wir eine schier unendliche Zahl dieser Abmahnungen auf Seiten der Abgemahnten bearbeitet. In den ersten Monaten des Jahres 2012 schien es uns, als ob die Kanzlei Fareds einen Gang runter geschaltet hätte. Unsere Kanzlei erreichten deutlich weniger Abmahnungen der Kanzlei Fareds. Das hat sich nunmehr anscheinend geändert. Einen Mandanten unserer Kanzlei erreichten nunmehr 4 Abmahnungen der Kanzlei Fareds an einem Tag. Alle Abmahnungen datieren auf den 08.06.2012. Wir wollen an dieser Stelle die Abmahnungen der Kanzlei Fareds nochmals darstellen.

Fareds Abmahnung 2012: um was geht es?

Bei Fareds sprechen einige Anwälte bereits vom Abmahnwahn. Ob Abmahnwahn der richtige Ausdruck ist oder nicht, bei Fareds sind jedenfalls Abmahnwellen an der Tagesordnung. Wir werden nicht müde, bei Fareds vor Folgeabmahnungen zu warnen. Oft ist es so, dass jemand eine Abmahnung von Fareds erhält und kurz darauf die nächste Abmahnung bzw. die nächsten Abmahnungen von Fareds im Briefkasten sind. Bei unserem hier dargestellten Fall waren es gleich folgende 4 Abmahnungen wegen folgender Titel:
FT United feat. Goldstern - all about you
Kindervater - Spotlight
Lolita Jolie - Non Non Non
Die Atzen - Party (Ich will abgehen)

In jeder der Abmahnungen der Kanzlei Fareds wurde unserem Mandanten vorgeworfen, dass über seinen Anschluss das jeweils genannte Werk, also FT United feat. Goldstern - all about you, Kindervater - Spotlight, Lolita Jolie - Non Non Non bzw. Die Atzen - Party (Ich will abgehen) illegal mittels Tauschbörse verbreitet worden sein soll.

Fareds Abmahnung 2012: was wird gefordert?

Für jede einzelne Abmahnung fordert die Kanzlei Fareds jeweils
€ 450,00

insgesamt also
€ 1.800,00

Außerdem wurde der Mandant zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber den jeweiligen Mandanten der Kanzlei Fareds aufgefordert. Die in der Abmahnung genannte IP-Adresse war jeweils identisch, ebenso der Tag, an dem die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben sollen. Dies soll jeweils Ende Mai 2012 erfolgt sein.

Fareds Abmahnung 2012: was tun?

Bereits die Forderungen aus 4 solchen Abmahnungen sind geeignet, zahlreiche Personen in den Ruin zu treiben. Und das Schlimme ist, dass damit noch nicht einmal das Ende der Fahnenstange erreicht sein muss. Bislang waren beispielsweise auf den German Top 100 Single Charts meistens 8 oder 9 Titel enthalten, an denen diverse Auftraggeber der Kanzlei Fareds die Verwertungsrechte haben. Um zu verhindern, dass es in unserem Fall noch mehr als die 4 Abmahnungen der Kanzlei Fareds werden, haben wir umfassende Unterlassungserklärungen abgegeben, die weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds verhindern.
Wir möchten an dieser Stelle insbesondere vor 2 Dingen warnen:
1. Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung der Kanzlei Fareds. Sie verpflichten sich zur Zahlung und riskieren Folgeabmahnungen von Fareds.
2. Verwenden Sie keine Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Sie verpflichten sich zwar nicht (unbedingt) zur Zahlung, riskieren jedoch ebenso Folgeabmahnungen von Fareds.

Üblicherweise erhält man von Fareds auch im Jahr 2012 zunächst erst einmal eine Abmahnung. Und wenn man richtig reagiert, bleibt es auch bei dieser einen Fareds Abmahnung. Der geforderte Betrag ist bei einem einzelnen Musiktitel recht hoch und kann in aller Regel bei richtiger Strategie deutlich abgesenkt werden. In vielen Fällen ist auch überhaupt nichts zu bezahlen, die rechtliche Situation sollte daher zunächst eingeschätzt werden.
Abmahnung Fareds erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen:
06221 434030
Fareds Abmahnung 2012: FT United feat. Goldstern - all about you, Kindervater - Spotlight, Lolita Jolie - Non Non Non, Die Atzen - Party (Ich will abgehen) - call-to-action


Eingestellt am 11.06.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild