Fareds Abmahnung Jens Kindervater (Michael Mind) Frank Bülles

Jens Kindervater Abmahnung durch Fareds (diesmal ohne Frank Bülles

Zwei der Mandanten der Kanzlei Fareds, für die durch diese Kanzlei bereits seit längerer Zeit Abmahnungen ausgesprochen werden, sind Jens Kindervater und Frank Bülles. Jens Kindervater ist zusammen mit seinem Partner Frank Bülles auch unter dem Künstlernamen Michael Mind oder Michael Mind Project bekannt. Bislang erfolgten Fareds Abmahnungen immer für Jens Kindervater und Frank Bülles zusammen. Dies hat sich nunmehr geändert.

Jens Kindervater Abmahnung Fareds 2011

In der letzten Zeit hat die Kanzlei Fareds einige Abmahnungen ausgesprochen, die ausschließlich im Namen von Jens Kindervater alias Michael Mind erfolgten. Frank Bülles wird in der Abmahnung hingegen nicht erwähnt. Demzufolge wird eine Unterlassungserklärung auch ausschließlich gegenüber Jens Kindervater und nicht wie früher gegenüber Jens Kindervater und Frank Bülles gefordert. Wir legen immer große Vorsicht an den Tag, wenn sich die einzelnen Auftraggeber bei den Abmahnkanzleien ändern. Bei einer anderen Abmahnkanzlei war dies vor einiger Zeit der Fall und hatte nach unserer Einschätzung den Sinn (aus Sicht der Abmahnkanzlei), noch weitere Abmahnungen hinterherzuschieben. Denn wenn 2 Personen die Verwertungsrechte an einem Titel haben aber nur 1 Person davon abmahnt und nur dieser 1 Person gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, kann die 2. Person noch munter abmahnen.
Daher: Bitte aufpassen!

Jens Kindervater Abmahnung Fareds: was wird gefordert?

Wie auch schon bei früheren Abmahnungen, die im Namen von Jens Kindervater und Frank Bülles ausgesprochen wurden, wird auch in den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Fareds ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Zusätzlich sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben, wie bereits gesagt gegenüber Jens Kindervater.

Jens Kindervater Abmahnung Fareds: was tun?

Bei sämtlichen Abmahnungen der Kanzlei Fareds im Musikbereich sollte größte Vorsicht an den Tag gelegt werden. Wie ichin diesem Blog bereits berichtet habe, erfolgen durch die Kanzlei Fareds zahlreiche Abmahnungen für unterschiedliche Rechteinhaber bzw. Mandanten/Auftraggeber. Die Kanzlei Fareds ist eine der größten - wenn nicht inzwischen die größte - Kanzlei, die einzelne Musiktitel abmahnt.
Gerade bei Abmahnungen der Kanzlei Fareds ist die Gefahr, weitere Abmahnungen zu erhalten, besonders groß. Diese Folgeabmahnungen sollten unbedingt verhindert werden, denn mit jeder weiteren Abmahnung werden weitere € 450,00 von der Kanzlei Fareds gefordert. Wenn man die Kanzlei Fareds bzw. ihre Arbeitsweise kennt, lässt sich manchmal bereits am Aktenzeichen in dem Abmahnschreiben von Fareds erkennen, ob weitere Abmahungen "in der Pipeline" sind.
Daher ist es aus meiner Sicht gerade bei Abmahnungen der Kanzlei Fareds unbedingt wichtig, richtig vorzugehen. Es kann sich oftmals als teurer Fehler herausstellen, einfach die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die von Fareds geforderten € 450,00 zu zahlen, um dann "Ruhe zu haben." Die eine Abmahnung ist damit zwar erledigt, es können aber noch zahlreiche Abmahnungen hinterherkommen. Dies ist nach meiner Einschätzung sogar sehr wahrscheinlich.
Wenn ich eine Abmahnung der Kanzlei Fareds bearbeite, versuche ich immer, diesen Folgeabmahnungen vorzubeugen. Daher geben wir für unsere Mandanten - sofern notwendig - eine sorgfältig modifizierte Unterlassungserklärung ab, die Folgeabmahnungen einen Riegel vorschiebt. Ich streite mich mit der Kanzlei Fareds schließlich lieber einmal um € 450,00 als 8 oder 9 mal!!! Und nicht zuletzt die Anmerkung: Die geforderten € 450,00 halte ich für zu hoch.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121


Eingestellt am 10.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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