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Abmahnung John Thompson Productions
John Thompson Productions Abmahnung durch CSR Rechtsanwälte
Die Firma John Thompson Productions verschickt über die Ettlinger Kanzlei CSR Rechtsanwälte urheberrechtliche Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen bzw. die dahinter stehenden Inhaber der Internetanschlüsse.Über die Kanzlei CSR Rechtsanwälte finden Sie Informationen auf meiner Seite Abmahnkanzleien. Auch über die Firma John Thompson Productions und ihre Abmahnungen wurde in diesem Blog bereits berichtet.
Derzeit erreichen Anschlussinhaber besonders viele CSR Abmahnungen für John Thompson Productions wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung an folgendem Werk:
Das erste Mal - wer feiert, kann auch schlucken.
Wie bei CSR Abmahnungen für die Firma John Thompson Productions üblich wird auch hier die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines "Vergleichsbetrages" in Höhe von € 650,00 gefordert.
Grundlegende Informationen zur rechtlichen Einordnung derartiger urheberrechtlicher Abmahnungen finden Sie kostenlos auf 60 Seiten in meinem
Nutzen Sie meine
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121
für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unten stehendes Kontaktformular.
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 21.12.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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