Abmahnung CSR Rechtsanwälte
Die Kanzlei CSR Rechtsanwälte aus Ettlingen ist eine relativ neue Abmahnkanzlei im Bereich der Urheberrechtsverletzungen. Sie vertritt überwiegend Mandanten aus dem Pornobereich.Mandanten der Kanzlei sind beispielsweise die Firma Z-Faktor Medien, die Purzel Video GmbH, die GRÖGER MV GmbH, Foerster Media, die Private Media Group, die Fraserside Holdings Ltd., die GMV GmbH & Co. KG und auch die Gedast GmbH.
Die Abmahnungen der Kanzlei CSR Rechtsanwälte sind überlicherweise wie folgt zusammengesetzt: Sie bestehen aus 5 Seiten Text, einer Seite Vollmacht und einer Seite Unterlassungserklärung.
Im Text der Abmahnung wird von der Kanzlei CSR Rechtsanwälte zunächst ausgeführt, dass ein bestimmtes Werk über den Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Es werden eine Filmnr., ein Filmtitel und ein Filmhash angegeben (Seite 1 der Abmahnung). Auf Seite 2 der Abmahnung werden die IP-Adresse und der Provider des abgemahnten Tauschbörsennutzers genannt. Auf den weiteren Seiten folgen allgemein gehaltene Aussagen über die Verantwortbarkeit des Anschlussinhabers auch für Dritte sowie die daraus resultierenden Ansprüche - Unterlassung, Ersatz der Abmahnkosten, Schadensersatz.
Dass viele Mandanten gerade dann, wenn sie eine Abmahnung wegen der Verbreitung pornographischen Materials erhalten haben, die Angelegenheit schnell vom Tisch haben wollen und eher bereit sind, die Sache durch Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages abzuschließen, wird hier offenbar bewusst ausgenutzt.
Die von der Kanzlei CSR geforderten Beträge variieren zwar, liegen aber oft im Bereich von € 650,00.
Vorsicht bei der Unterlassungserklärung
Die von der Kanzlei CSR vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unmodifiziert unterschrieben werden. Mit dieser Unterlassungserklärung würden Sie sich lediglich verpflichten, ein bestimmte einzelnes Werk des Rechteinhabers nicht öffentlich zugänglich zu machen. Nicht umfasst sind jedoch weitere Werke des Rechteinhabers. Sofern also möglicherweise über Ihren Anschluss weitere Werke heruntergeladen wurden, drohen weitere Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Solche Urheberrechtsverletzungen sind gerade dann häufig, wenn Dritte über Ihr WLAN unbemerkt Werke herunterladen.Meine Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt Sie bundesweit und mit reichlich Erfahrung gegenüber Abmahnungen der Kanzlei CSR.
Kontaktieren Sie mich per eMail oder telefonisch unter:
Tel. 06221/3262121

Liste Abmahnkanzleien
- Amann Rechtsanwälte
- Stefan Auffenberg
- Baek Law
- Baumgarten Brandt
- Dr. Bente
- Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe
- Coprotect
- CSR Rechtsanwaltskanzlei
- Denecke von Haxthausen
- Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft
- Graf von Westphalen
- Grethler Rechtsanwälte
- Hans-Dieter Henkel
- Hoffmann
- IP Burg
- Kenne und Partner
- Kornmeier & Partner
- Doreen Kruse
- Alexander Kysucan
- Lampmann Haberkamm Rosenbaum
- Christopher Lihl
- Marko Schieck
- Negele Zimmel Greuter Beller
- Nümann + Lang
- Paulus Rechtsanwälte
- Rasch Rechtsanwälte
- RKA Reichelt Klute Aßmann
- Dr. Johannes Rübenach
- Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte
- Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte
- Lutz Schröder
- Schulenberg & Schenk
- Simon & Partner
- SKW Schwarz
- Urmann & Collegen
- Frommer legal
- Welink & Kollegen
- WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Winterstein
- Zimmermann & Decker