Abmahnung Foerster Media durch CSR Rechtsanwälte

Kanzlei CSR Rechtsanwälte verschickt Abmahnung für die Foerster Media

Die Ettlinger Kanzlei CSR Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Christoph Schmietenknop und Markus Dittrich, Am Hardtwald 9, 76275 Ettlingen, verschicken an Nutzer von Tauschbörsen bzw. Inhaber von Internetanschlüssen Abmahnungen. Es geht dabei um eine Urheberrechtsverletzung und die hieraus geltend gemachten Ansprüche.
Die Auftraggeber der CSR Rechtsanwälte sind überwiegend Unternehmen aus der Erotik- und Pornobranche. Offenbar neuer Mandant bzw. Auftraggeber der Kanzlei CSR Rechtsanwälte ist nunmehr die Firma Foerster Media. Diese hat die Urheberrechte bzw. Verwertungsrechte an einigen Filmen.
Für die Foerster Media spricht die CSR Rechtsanwaltskanzlei Abmahnungen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung aus. Es geht dabei aktuell insbesondere um die Filme:
DP Academy
Hung Vacation
Prachtstücke
Twice as nice - Double your pleasure
Matadores - Studs in Santa Cru
Love Boat 2: Deep Throat
Prime Twinks
Boys Boys Boys 7 Gay Blind Date.

Gefordert werden von den CSR Rechtsanwälten im Auftrag der Foerster Media die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung zugunsten der Foerster Media sowie ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von € 650,00. Die geforderte Unterlassungserklärung der CSR Rechtsanwälte ist an einigen Stellen zu weitgehend. Außerdem droht aufgrund der extrem ungünstigen Formulierung der Unterlassungserklärung eine Folgeabmahnung der Kanzlei CSR Rechtsanwälte.
Wenn Sie eine Abmahnung der CSR Rechtsanwälte im Auftrag der Foerster Media erhalten haben, sollten Sie trotz der kurzen Frist, die Ihnen gesetzt wurde, nicht ohne vorherige Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dies wird von zahlreichen Gerichten als Anerkenntnis bzw. Schuldeingeständnis gewertet. Der Forderungsbetrag in Höhe von € 650,00 ist jedoch auch bei einer berechtigten Abmahnung oft zu hoch.
Lassen Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten. Schreiben Sie uns eine Email oder nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten:
06221 3262121

In einem ersten kurzen Beratungsgespräch geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung des Falls. Kosten entstehen erst dann, wenn Sie uns einen ausdrücklichen Auftrag erteilen.


Eingestellt am 25.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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