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Abmahnung Tonpool Medien GmbH: Zimmermann & Decker
Zimmermann & Decker Abmahnung für die Tonpool Medien GmbH
Über die Abmahntätigkeit der Kanzlei Zimmermann & Decker wurde auf dieser Seite bereits berichtet. Die Kanzlei Zimmermann & Decker verschickt im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung. Vorgeworfen wird die unberechtigte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Tauschbörse wie eMule, eDonkey, Gnutella, Kazaa oder Bittorent.Aktuell verschickt die Kanzlei Zimmermann & Decker unter anderem urheberrechtliche Abmahnungen für die Tonpool Medien GmbH. Die Tonpool Medien GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an unterschiedlichen Werken (Musikwerke).
Tonpool Medien GmbH Abmahnung Zimmermann & Decker: um was geht es?
Die Kanzlei Zimmermann & Decker fordert in der Abmahnung zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Tonpool Medien GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Dieser Pauschalbetrag soll die behaupteten Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgelten und beträgt bei Abmahnungen durch die Kanzlei Zimmermann & Decker im Auftrag der Tonpool Medien GmbH in der Regel € 425,00 bei einzelnen Musiktiteln bzw. € 850,00 bei Musikalben.Vorsicht
Unterschreiben Sie, auch wenn die Ihnen gesetzte Frist in einer urheberrechtlichen Abmahnung regelmäßig sehr knapp bemessen ist, nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt. Diese ist oftmals sehr ungünstig formuliert und enthält in zahlreichen Fällen ein Anerkenntnis in Bezug auf die geltende gemachten Kosten. Gerade bei Abmahnungen der Tonpool Medien durch die Kanzlei Zimmermann & Decker ist Vorsicht angezeigt. Die von Zimmermann & Decker vorgefertigte Unerlassungserklärung ist extrem ungünstig. Sie enthält zum einen ein Anerkenntnis über den von Zimmermann & Decker zugunsten der Tonpool Medien GmbH geforderten Zahlungsbetrag. Außerdem ist nur ein Werk der Tonpool Medien GmbH von der Unterlassungserklärung erfasst. Hier drohen Folgeabmahnungen der Tonpool Medien GmbH.Lassen Sie sich vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anwaltlich beraten. Wir haben Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und können für Sie prüfen, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche der Tonpool Medien GmbH berechtigt sind.
Nutzen Sie unsere Abmahnungs-Hotline (auch außerhalb der Geschäftszeiten):
06221 3262121
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles und raten Ihnen, wie in Ihrem Falle am besten vorzugehen ist. Erst wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, für Sie tätig zu werden, entstehen für Sie Kosten. Dabei berechnen wir ein faires Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Eingestellt am 25.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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