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Abmahnung Downstream Endzeit 2013 - MIG Film GmbH
Downstream Endzeit 2013 Abmahnung durch Kanzlei Fareds
Die MIG Film GmbH ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen Filmwerken. Wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an urheberrechtlich geschützten Werken der MIG Film GmbH werden zur Zeit Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen verschickt. Das jedenfalls wird in der Abmahnung behauptet. Die Abmahnung wird verschickt an Inhaber von Internetanschlüssen. Ob dann tatsächlich eine Nutzung von Tauschbörsen vorliegt, muss im Einzelfall untersucht werden.Die MIG Film GmbH lässt die Abmahnungen verschicken durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg. Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an folgendem Werk:
Downstream Endzeit 2013.
Was wird in der Downstream Endzeit 2013 Abmahnung geltend gemacht?
Die Kanzlei Fareds macht geltend, dass über Ihren Anschluss aus das Werk Downstream Endzeit 2013 illegal getauscht wurde. Wegen dieser unberechtigten Verbreitung von 2013 seien Sie zur Unterlassung und zur Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet. Der geforderte Geldbetrag beläuft sich bei 2013 Abmahnungen in der Regel auf € 850,00.Sind die Forderungen in der 2013 Abmahnung berechtigt?
Wenn über Ihren Anschluss aus tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung an dem Werk Downstream Endzeit 2013 begangen wurde, haften Sie der MIG Film GmbH gegenüber auf Unterlassung. Etwas anderes kann im Einzelfall gelten, wenn Dritte den Verstoß begangen haben.Der in der Abmahnung geforderte Betrag ist jedoch regelmäßig deutlich zu hoch.
Nähere Informationen rund um Urheberrecht und Filesharing finden Sie in meinem kostenlosen
Was ist zu tun bei einer 2013 Abmahnung?
Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Downstream Endzeit 2013 erhalten haben, nutzen Sie unsere bundesweiteHotline bei Abmahnungen: 06221 3262121
für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.
Eingestellt am 20.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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