Porno Abmahnung

Große Steigerung bei Abmahnungen wegen Pornos

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geschehen heute zigtausendfach. Abmahnungen erfolgen wegen (behaupteter) Urheberrechtsverletzungen an verschiedenen Werken, insbesondere an Musiktiteln, Alben, Computerspielen, Software und Filmen. Ein großes Feld umfasst dabei der Bereich Abmahnungen wegen Pornos. Im Jahr 2010 und im gerade erst angefangenen Jahr 2011 ist mir eine erhebliche Steigerungen im Geschäft mit Pornoabmahnungen aufgefallen.

Sind die Porno-Abmahnungen berechtigt?

Regelmäßig werde ich von zahlreichen Mandanten gefragt, ob eine Abmahnung wegen eines Porno überhaupt möglich ist. Ist solch ein "Werk" überhaupt geschützt?
Die Frage ist eindeutig zu beantworten: Das Urheberrecht stellt bezüglich der geistigen Schöpfungshöhe eines Werks nur geringe Anforderungen, um den Scbutz des Urheberrechts auszulösen. Für die Gestaltungshöhe ist eine sehr niedrige Grenze anzusetzen. Lediglich Werke, die keinerlei Unterscheidungskraft haben, fallen hier heraus.
Für Pornos gilt daher: Auch Pornos sind schutzfähige Werke. Eine Abmahnung ist bei einem Pornofilm genauso zu prüfen wie bei jedem anderen Werk.

Wer verschickt Porno-Abmahnungen?

Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, stelle ich nachfolgend die Kanzleien dar, die derzeit Abmahnungen wegen Pornos verschicken. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass die Abmahnkanzleien auch bei Pornos einem gewissen Wandel unterworfen sind. Es kommen von Zeit zu Zeit neue Kanzleien dazu, andere Abmahnkanzleien sind nicht mehr tätig und manche der Rechteinhaber (die Auftraggeber) lassen sich von einer anderen Abmahnkanzlei vertreten. Daher gibt die Liste nur einen Überblick über die aktuelle Situation (Stand: 21.01.2011) und kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Porno-Abmahnung durch die Kanzlei U+C

Die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen), die aus der früheren Kanzlei KUW hervorgegangen ist, ist derzeit die wohl mit Abstand größte Kanzlei im Bereich Pornoabmahnungen. Von ganz seltenen Ausnahmen angesehen verschickt die Kanzlei U+C auch ausschließlich Pornoabmahnungen und ist mit Abmahnungen nicht in anderen Bereichen tätig.
In der Abmahnung der Kanzlei U+C, die regelmäßig gleich aufgebaut ist, wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie meistens ein Betrag in Höhe von € 650,00 gefordert.
Die Pornoabmahnung der Kanzlei U+C besteht regelmäßig aus 3 Seiten Text, 1 Seite Vollmacht und 1 Seite Unterlassungserklärung.
Die der Pornoabmahnung beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei U+C sollte - auch bei einer grundsätzlich berechtigten Abmahnung - in keinem Fall in dieser Form unterschrieben werden. Ich verwiese insoweit auf meine Beschreibungen von U+C Abmahnungen in diesem Blog.
Besondere Vorsicht ist bei Pornoabmahnungen von U+C ebenfalls deswegen angebracht, weil U+C in vielen Fällen mehrere Abmahnungen wegen verschiedener Pornos an ein und denselben Anschlussinhaber verschickt.

Porno-Abmahnung durch die Kanzlei CSR

Eine weitere bedeutsame Kanzlei im Bereich Pornoabmahnungen ist die Kanzlei CSR aus Ettlingen bei Karlsruhe. Die Kanzlei CSR besteht aus den Rechtsanwälten Christoph Schmietenknop (Inhaber) und Markus Dittrich (freier Mitarbeiter).
Soweit mir bekannt ist die Kanzlei CSR ausschließlich im Bereich Pornoabmahnungen tätig. Weitere Abmahnungen außerhalb des Bereichs von Pornos sind mir bislang nicht bekannt geworden.
In der Abmahnung der Kanzlei CSR wird auf der ersten Seite mitgeteilt, dass über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung ein bestimmter Porno unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Dieser Porno wird dann namentlich aufgeführt.
Die Pornoabmahnung der Kanzlei CSR besteht aus insgesamt 5 Seiten Text, einer Seite Vollmacht und einer Seite Strafbewehrter Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei CSR - ebenso wie U+C - einen Pauschalbetrag von üblicherweise € 650,00.
Auch die der Abmahnung von CSR beigefügte Unterlassungwserklärung sollte nicht in dieser Form verwendet werden. Der jeweilige Rechteinhaber/Auftraggeber der Abmahnung hat regelmäßig die Urheberrechte an weiteren Pornos, es drohen daher weitere Abmahnungen.

Pornoabmahnung Negele Zimmel Greuter Beller

Auch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg ist im Bereich von Pornoabmahnungen tätig. Sie verschickt für eine große Vielzahl von Auftraggebern Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Pornos.
Die Pornoabmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller besteht in der Regel aus 4 Seiten Text, einer Seite Strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einer Seite Vollmacht.
Gefordert werden von dieser Kanzlei unterschiedliche Beträge, eine gewissen Häufigkeit liegt derzeit bei Beträgen von € 910,00 oder auch € 735.00.

Pornoabmahnung Marko Schiek

Der Einzelanwalt Marko Schiek aus Meiningen verschickt ebenfalls Pornoabmahnungen. Die Pornoabmahnung von Rechtsanwalt Schiek besteht aus 5 Seiten Text, einer Seite Vollmacht und einer Seite Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Auch hier wird der betreffende Porno genannt, wobei er in einer mir vorliegenden Abmahnung erst in der Unterlassungserkärung namentlich aufgeführt ist.
In der Pornoabmahnung von Rechtsanwalt Schiek wird anders als von anderen Kanzleien ein Betrag von zumeist € 1.267,60 (oder mehr, wenn es sich um mehrere Pornos handelt) gefordert. Dieser Betrag ist sicherlich deutlich überhöht!

Pornoabmahnung Lihl

Die Kanzlei Lihl aus Postbauer-Heng verschickt - neben Abmahnungen aus anderen Bereichen - ebenfalls Pornoabmahnungen. Die Pornoabmahnung bei der Kanzlei Lihl besteht aus 5 Seiten sehr kleinem und eng bedrucktem Text, einer Seite Unterlassungserklärung, einer Seite Vollmacht sowie einem mehrseitigen Beschluss eines Landgerichts, meistens des Landgerichts Köln.
Von der Kanzlei Lihl wird neben der Abgabe der Unterlassungserklärung zumeist ein Betrag in Höhe von € 750,00 gefordert.

Weitere Pornoabmahnungen

Neben den einzeln dargestellten Kanzleien gibt es noch weitere Kanzleien, die Pornoabmahnungen verschicken.

Wie ist auf eine Pornoabmahnung zu reagieren?

Eine Abmahnung wegen eines Pornos arbeitet immer auch mit dem Schamgefühl des abgemahnten Anschlussinhabers. Es wird ein recht hoher Betrag gefordert in der Hoffnung, dass der Empfänger der Abmahnung aus Scham die Sache möglichst schnell vom Tisch haben will und zahlt.
Wenn jedoch der volle Betrag gezahlt wird, erhöht dies nach meiner Erfahrung das Interesse, Ihnen weitere Abmahnungen zu schicken. Bei Ihnen dürfte ja, so die Erwartungshaltung der Abmahnkanzlei, offenbar noch mehr zu holen sein!
Bei jeder mir vorliegenden Pornoabmahnung wurde bislang von der Abmahnkanzlei die Unterlassungserklärung so formuliert, dass sie nur den einen abgemahnten Porno umfasst. Wer eine solche Unterlassungserkllärung unterschreibt, riskiert eine Vielzahl weiterer Abmahnungen an anderen Pornos desselben Rechteinhabers.
Daher:
Unterschreiben Sie nicht voreilig und zahlen Sie auch nicht den geforderten Betrag. Dieser ist in den allermeisten Fällen deutlich zu hoch. Bei den Pornoabmahnungen einiger Kanzleien habe ich inzwischen erhebliche Zweifel, ob die Ermittlungen der IP-Adresse ihre Richtigkeit haben. Hier ist mein Ziel, dass Sie überhaupt nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen müssen.
Für weitergehende Informationen rund um Abmahnungen und Filesharing finden Sie ausführliche weitere Informationen in meinem kostenlosen

Wenn auch Sie eine Pornoabmahnung erhalten haben, nutzen Sie meine bundesweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 434030

für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.


Eingestellt am 21.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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