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Matthew Tasa Abmahnung WeSaveYourCopyrights: Never Alone (Dream Dance Alliance) - Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Dream Dance Alliance Abmahnungen Matthew Tasa durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Dass der Songwriter Matthew Tasa Abmahnungen im Bereich Filesharing verschicken lässt, wissen wir bereits seit dem Jahr 2009. Matthew Tasa produziert immer wieder Songs, die es erfolgreich bis an die Spitze der Charts schaffen und demzufolge auch tausendfach im Internet herunter geladen werden. Die böse Überraschung kommt dann meistens in Form eines Anwaltsschreibens, welches etwa mitAbmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
überschrieben ist. Matthew Tasa ließ die Abmahnungen bislang über eine andere Kanzlei zustellen, nunmehr ist die Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights mit den Abmahnungen betraut.
WeSaveYourCopyrights Abmahnung Matthew Tasa: was ist bekannt?
Derzeit erfolgen durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag von Matthew Tasa Abmahnungen von Werken des Projekts Dream Dance Alliance. Folgender Dream Dance Alliance Titel wird derzeit verstärkt abgemahnt:Never Alone
Wie bei Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights üblich wird hierbei eine finanzielle Forderung in Höhe von
€ 450,00
bei Abmahnungen an einem Einzeltitel erhoben. Außerdem sollen Sie sich gegenüber Matthew Tasa über eine Unterlassungserklärung verpflichten. Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages sollen alle etwaigen Ansprüche des Herrn Matthew Tasa aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Never Alone (Dream Dance Alliance) abgegolten sein.
WeSaveYourCopyrights Abmahnung Matthew Tasa: was tun?
Wie bei jeder Abmahnung sollte man nicht in Panik geraten, sondern besonnen reagieren. Die falsche Reaktion auf eine solche Abmahnung kann Sie am Ende teuer zu stehen können. Unsere Kanzlei hat bereits Erfahrungen mit tausenden derartiger Abmahnungen.Bei der hier besprochenen Beispiels-Abmahnung, die wir heute von einem Mandanten vorgelegt bekommen haben, soll der vorgeworfene Download bzw. Upload des Songs Never Alone (Dream Dance Alliance) bereits im Jahr 2009 entstanden sein. Je nachdem zu welchem Zeitpunkt Matthew Tasa beziehungsweise die von ihm beauftragte Kanzlei bereits den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers erfahren hat, könnte sich bereits eine Verjährung sämtlicher erhobener Ansprüche ergeben. Dies sollte jedoch im Einzelfall von einem Anwalt überprüft werden. Aus der Abmahnung selbst ergeben sich hierfür keine hinreichenden Informationen.
Gerne sind wir auch Ihnen behilflich, den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten.
Hilfe vom Anwalt:
06221 434030
Außerhalb der Geschäftszeiten:
06221 3262121 (Notruf)
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Eingestellt am 13.05.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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