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Abmahnung Orion Versand GmbH & Co. KG: Fleisches Lust
Negele Abmahnung für Orion Versand
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschickt wieder einmal Abmahnungen, diesmal im Auftrag der Firma Orion Versand GmbH & Co. KG. In den Abmahnungen geht es um Filme aus dem Erotikbereich. Dem Empfänger der Abmahnung wird dabei vorgeworfen, dass ein urheberrechtlich geschützter Film der Firma Orion Versand über seinen Internetanschluss aus illegal über eine Tauschbörse im Internet verbreitet worden sein soll. Dies soll laut Angaben der Kanzlei Negele & Kollegen mittels einer speziellen Software ermittelt worden sein.Orion Versand Abmahnung: um was geht es?
Derzeit wird durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die Firma Orion Versand besonders häufig folgender Film abgemahnt:Fleisches Lust
Daneben erfolgen durch die Orion Versand GmbH & Co. KG auch Abmahnungen für folgende Filme:
XXL - Ausgehungert: Die Last der Lust
XXL - Tagebuch einer Nymphomanin
Parkplatz-Sex
Jim Powers - Endlich entjungfert
Der fiese Fotzensauger
Amateurstuten hart eingeritten
Nackt im Sattel - feucht im Schritt
Ungezogene Schulmädchen
XXL - Tagebuch einer Nymphomanin
Parkplatz-Sex
Jim Powers - Endlich entjungfert
Der fiese Fotzensauger
Amateurstuten hart eingeritten
Nackt im Sattel - feucht im Schritt
Ungezogene Schulmädchen
Orion Versand Abmahnung: was will man von mir?
Die Kanzlei Negele fordert vom Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Orion Versand GmbH & Co. KG sowie eine Zahlung. Der jeweils geforderte Zahlungsbetrag variiert von Abmahnung zu Abmahnung zwischen ca. € 700,00 und € 900,00.Orion Versand Abmahnung: was ist davon zu halten?
Zwar ist bei einer nachgewiesenen Urheberrechtsverletzung immer eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dasselbe ist dann zu empfehlen, wenn zumindest das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Denn andernfalls droht ein noch teureres Klageverfahren auf Unterlassung. Andererseits sind die in der Abmahnung geforderten Beträge fast durchgängig deutlich zu hoch. In vielen Fällen ist überhaupt kein Zahlungsanspruch gegeben.Nähere Informationen hierzu sowie grundlegendes Hintergrundwissen zum Thema Urheberrecht und Filesharing finden Sie kostenlos in unserem umfangreichen
Orion Versand Abmahnung: was ist zu tun?
Zur Vermeidung von Nachteilen sollte auf keinen Fall direkt mit der Abmahnkanzlei Kontakt aufgenommen werden. Auch ist bei Formulierung der Unterlassungserklärung extreme Vorsicht angezeigt, da diese über Jahre hinaus verpflichtend ist. Auf keinen Fall sollte die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung verwendet werden. Denn diese ist zwar sehr geschickt - leider jedoch nur für die Orion Versand GmbH & Co. KG sowie die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller. Denn bei Unterschrift unter diese Unterlassungserklärung können in theoretisch unbegrenzter Anzahl weitere Abmahnungen der Firma Orion Versand oder weiterer Auftraggeber der Kanzlei Negele an Sie kommen - und jedesmal wird ein weiterer Betrag gefordert.Lassen Sie sich deshalb eine Unterlassungserklärung erstellen, die weitere Abmahnungen sowohl der Firma Orion Versand als auch der Kanzlei Negele insgesamt verhindert. Wir haben Erfahrung mit zahlreichen Abmahnungen und prüfen für Sie auch, ob die in der Abmahnung erhobenen Zahlungsansprüche überhaupt gerechtfertigt sind.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121
06221 3262121
Eingestellt am 23.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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