Abmahnung MIG Film GmbH wegen Urheberrechtsverletzung

Die MIG Film GmbH Abmahnungen durch verschiedene Kanzleien

Die MIG Film GmbH ist Rechteinhaberin an diversen Filmwerken. Sie verschickt über unterschiedliche Abmahnkanzleien Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an ihren Filmwerken. Während sich die MIG Film GmbH früher ausschließlich von der Abmahnkanzlei Negel Zimmel Greuter Beller vertreten ließ, erfolgen nunmehr Abmahnungen im Auftrag der MIG Film GmbH auch über die Kanzlei BaumgartenBrandt sowie die Anwaltskanzlei Fareds.
Für die MIG Film GmbH werden durch verschiedene Abmahnkanzleien Abmahnungen insbesodere wegen folgenden Urheberrechtsverletzungen bezüglich der folgenden Filme verschickt:
WGF: Alexander - Der Kreuzritter
WGF: Beauty and the beast
WGF: Cornered - Das Killerspiel
WGF: Legend of the bog
WGF: Mysterious Island - Teil 1
Delta Farce - Teil 1
Beschützer wider Willen
Dark Floors: The fear is here
Cheech and Chong´s Noch mehr Rauch um überhaupt nichts
Die Wikinger
Die Wikinger 3: Die Rache der Bestie
Mr. Banker Films - Evil Bong - Kiffen kann doch tödlich sein
Mr. Banker Films - Ballistica
House of the butcher
Kampf der Barbaren
MIG Filmgroup - Blood River
MIG Filmgroup - Der Soldat des Zaren
MIG Filmgroup - Space of the living dead
MIG Filmgroup - War of the living dead 2
Movie Power - Cake - Die Drogengang
Ring of death
The wizard of gore
Street racers - more speed, more fun

Dies sind nur die am meisten im Auftrag der MIG Film GmbH abgemahnten Werke.

Abmahnung MIG Film GmbH: was wird gefordert?

Je nach Abmahnkanzlei und je nach abgemahntem Film variiert bei einer MIG Film Abmahnung der neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung geforderte Zahlungsbetrag. In der Regel beträgt bei der MIG Film GmbH der in der Abmahnung geforderte Betrag zwischen rund € 700,00 und € 1.000,00.

Abmahnung MIG Film GmbH: was soll ich jetzt tun?

Unterschreiben und zahlen Sie nicht vorschnell, sondern erst nach Überprüfung der Ansprüche durch einen eigenen Anwalt. Bei einigen der mit der MIG Film Abmahnung betrauten Rechtsanwaltskanzleien kommt es häufig zu Folgeabmahnungen. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass Sie von ein und derselben Kanzlei nicht noch weitere Abmahnungen erhalten wollen - wieder für die MIG Film GmbH oder auch für andere Rechteinhaber - dann ist bei Formulierung der Unterlassungserklärung äußerste Vorsicht an den Tag zu legen. Auf keinen Fall sollte jedenfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
Wegen der sehr kurz gesetzen Abmahnfristen stehen wir Ihnen selbstverständlich kurzfristig zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an!
Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030

Oder benutzen Sie das folgende Kontaktformular, wir rufen Sie dann zurück:

Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 14.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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