Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH durch Waldorf Frommer

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen für Constantin Film Verleih GmbH

Die Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt für verschiedene Rechteinhaber Nutzer von Tauschbörsen im Internet wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Es sei verwiesen auf unsere Darstellung der Kanzlei Waldorf Frommer unter der Rubrik " Urheberrecht - Abmahnkanzleien" sowie auf diverse Artikel in diesem Blog.
Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer verstärkt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die Urheberrechtsverletzung an Filmen ab. Insbesondere geht es dabei um Filme wie:
- Wickie und die starken Männer
- Männersache
- Der Baader Meinhof Komplex
- Horst Schlämmer - Isch kandidiere
- Die Friseuse
- Vorstadtkrokodile
- Vorstadtkrokodile 2
- Sanctum
- Pandorum
- Der Gott des Gemetzels.

Dabei handelt es sich nur um eine exemplarische Aufzählung der am meisten von Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH abgemahnten Filme. Die FTD berichtet in ihrer Ausgabe vom 23.05.2011, dass die Constantin Film Verleih GmbH auf dem aktuellen Filmfestival in Cannes die Finanzierung einer internationalen Produktion für rund 100 Mio. Dollar gesichert hat. Zusammen mit der Berliner Firma X-Firma, die sich an ein vergleichbares Projekt ranwagt, stößt die Constantin Film Verleih GmbH damit in neue Dimensionen vor, die für eine deutsche Firma bislang nicht erreichbar waren. Die Constantin Film Verleih GmbH hat nach Angaben der FTD den Vorverkauf der globen Vertriebsrechte des 100 Mio. Dollar teuren 3-D-Historienfilms "Pompeji" weitgehend abgeschlossen. Damit drohen in Deuschland aus meiner Sicht noch mehr Abmahnungen durch die Constantin Film Verleih GmbH.

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: was wird gefordert?

Unterschreiben Sie nicht voreilig die geforderte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den geforderten "Vergleichsbetrag", der meistens € 956,00 oder € 806,00 beträgt.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtanwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie Schadensersatz in Höhe von € 450,00 bzw. € 300,00, je nach abemahntem Werk. Dabei wird von der Kanzlei Waldorf Frommer jedoch unterschlagen, dass in einigen Fällen auch begründeter Abmahnungen die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 begrenzt sind. Darüber hinaus scheidet Schadensersatz in vielen Fällen, in denen die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte (Haushaltsangehörige bzw. über WLAN) begangen wurde, vollkommen aus.
Update 27.06.2011
Nach meiner Einschätzung haben Waldorf Frommer und die Constantin Film Verleih GmbH im Jahr 2011 noch einen Gang zugelegt. Wir erhalten regemäßig Waldorf Frommer Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH. Alleine heute erreichten uns zwei Abmahnungen der Firma Constantin Film, eine Abmahnung war wegen "Wickie und die starken Männer" und die zweite Abmahnung wegen "Sanctum." In letzter Zeit werden von Waldorf Frommer und der Firma Constantin Film in Abmahnungen durchweg € 450,00 Schadensersatz, alles zusammen also € 956,00 gefordert.

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH: was tun?

Wir prüfen für Sie nach Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH konkret, ob in Ihrem Einzelfall tatsächlich ein Anspruch besteht und falls ja, in welchem Umfang. Dabei können wir auf umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH zurückgreifen. Unser Ziel ist es, dass Sie entweder überhaupt nichts oder nur einen deutlich geringeren Betrag an die Constantin Film Verleih GmbH zu bezahlen haben.
Nutzen Sie unsere bundesweite
ABMAHNHOTLINE: 06221 3262121

Wir prüfen in Ihrem konkreten Einzelfall, ob und falls ja in welchem Umfang der Constantin Film Verleih GmbH Ihnen gegenüber tatsächlich Ansprüche zustehen.
Gerne können Sie uns bei einer Constantin Film Verleih Abmahnung auch unser Kontaktformualar verwenden, wir melden uns dann telefonisch bei Ihnen:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Eingestellt am 22.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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