Abmahnung Anolis GmbH & Co. KG (Scar 3 D) durch BaumgartenBrandt

Kanzlei BaumgartenBrandt Abmahnung im Auftrag der Anolis Entertainment GmbH & Co. KG

Die Anolis Entertainment GmbH & Co. KG ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen urheberrechtlich geschützten Werken und verschickt derzeit über die Kanzlei BaumgartenBrandt urheberrechtliche Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen.
Informationen zur Abmahntätigkeit der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten Sie HIER.
Die meisten Abmahnungen der Anolis Entertainment GmbH & Co. KG über die Kanzlei BaumgartenBrandt erfolgen derzeit in Bezug auf folgendes Werk:
Scar 3.

Was fordert die Anolis Entertainment GmbH & Co. KG von mir?

Die Anolis Entertainment GmbH & Co. KG fordert über die Kanzlei BaumgartenBrandt zunächst die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Ihnen. Daneben wird ein pauschaler Zahlungsbetrag in Höhe von € 1.000,00 gefordert, der sich aus angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie aus angeblichem Schadensersatz zusammensetzt.

Wie soll ich auf eine Abmahnung der Anolis Entertainment GmbH & Co. KG reagieren?

Sofern über Ihren Anschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie zunächst auf Unterlassung. Es ist daher EINE Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings kann nicht empfohlen werden, die von der Kanzlei BaumgartenBrandt mitgeschickte Unterlassungserklärung zu verwenden. Diese ist erfahrungsgemäß recht ungünstig für Sie.
Daneben ist der geforderte Betrag in der Regel deutlich überhöht. Mit einem auf Urheberrecht und Abmahnung spezalisierten Anwalt kann auch im Falle einer grundsätzlich berechtigten Abmahnung der zu zahlende Betrag deutlich reduziert werden.
Mehr Informationen rund um Abmahnung und Urheberrecht finden Sie in meinem kostenlosen

Was ist zu tun nach einer Baumgarten Brandt Abmahnung für die Anolis Entertainment GmbH & Co. KG?

Bewahren Sie Ruhe und geben Sie nicht überstürzt die mitgeschickte Unterlassungserklärung ab. Lassen Sie sich zur Vermeidung von Nachteilen anwaltlich beraten, bevor Sie bei der Abmahnkanzlei anrufen.
Nutzen Sie unsere
Hotline bei Abmahnungen 06221 3262121.

Wir beraten Sie gerne!


Eingestellt am 18.12.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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