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Abmahnung 2012 Armageddon: The Asylum - Schulenberg & Schenk Abmahnung 2012
Schulenberg & Schenk Abmahnung 2012 Armageddon für The Asylum
Die Firma The Asylum LLC, 72 E Palm Avenue Burbank, CA 91502 (USA), hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Da Filmd von The Asylum auch im Internet über Tauschbörsen verbreitet werden, ist auch The Asylum dazu übergegangen, Abmahnungen an Internetnutzer bzw. Tauschbörsennutzer zu verschicken. Bislang ließ The Asylum die Abmahnungen von der Kanzlei BaumgartenBrandt verschicken, jetzt erfolgen die Abmahnungen für The Asylum auch durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk.Abmahnung The Asylum Schulenberg & Schenk: um was geht es?
In aktuellen Abmahnungen der Firma The Asylum durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk geht es um den Film:2012 Armageddon
Ob neben 2012 Armageddon demnächst auch andere Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk erfolgen, bleibt abzuwarten. Ich werde an dieser Stelle darüber berichten.
Abmahnung 2012 Armageddon Schulenberg & Schenk: was wird gefordert?
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk wirft Ihnen in der Abmahnung vor, den Film 2012 Armageddon (oder einen anderen Film der Firma The Asylum) illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Ausgehend von dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert man in der Abmahnung von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Fima The Asylum sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von€ 1.298,00
Mit diesem Betrag sollen Anwaltskosten, Schadensersatz und sonstige Ansprüche pauschal abgegolten sein.
Abmahnung 2012 Armageddon Schulenberg & Schenk: was tun?
Wenn über Ihren Anschluss tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich als Störer. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Sofern Sie tatsächlich auf Unterlassung haften, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da zahlreiche Personen mehr als einen Film herunterladen, ist aus meiner Sicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk - für The Asylum oder auch für andere Mananten - verhindert werden können.Den pauschalen Betrag halte ich für zu hoch. Der von Schulenberg & Schenk in der Abmahnung geforderte Betrag geht über den Betrag hinaus, den andere Kanzleien in vergleichbaren Abmahnungen fordern. Und auch bei diesen Abmahnungen halte ich die geforderten Beträge oft für zu hoch.
Nähere Informationen rund um das Thema Filesharing finden Sie kostenolos in meinem umfangreichen
Abmahnung erhalten?
Hilfe vom Anwalt:
06221 434030 (Geschäftszeiten)
06221 3262121 (außerhalb)
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Eingestellt am 17.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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